In Antwort auf jenny_11883676
Also 100% sicher bin ich nicht
Bin aber der meinung,dass sie das darf.
Ihr habt den mietvertrag an datum x ohne modernisierungsmassnahmen geschlossen mit mietsumme x.
Ihr wurdet darauf hingewiesen, dass die miete wegen modernisierungsarbeiten noch angepasst wird ( soweit ich weiss muss der vermieter dir nicht alles nennen.)
Und jetzt mit abschluss aller modernisierungsmassnahmen erhöht sie die miete.
Soweit aus meiner sich korrekt.
Du solltest nur prüfen, ob die erhöhung erlaubt ist, sie darf nur eine bestimmten prozentsatz erhöhen.
Andere vermieter machen es doch genauso, mieter x zieht aus, der vermieter modernisiert, mieter y bezieht die wohnung und zahlt mehr miete als mieter x vorher.
Nichts anderes ist bei euch passiert, nur dass ihr den vertrag schon geschlossen habt, als das objekt noch im urzustand war.
Hm,
aber genau darum geht es ja....wir haben den Vertrag abgeschlossen im Urzustand zur Miete x. Die Modernisierung des Bades, die eine Mieterhöhung rechtfertigen würde, wurde uns nicht angekündigt, das wurde einfach gemacht. Angekündigt wurde nur die Heizungsanlage, die im Oktober getauscht wurde. Das Bad wurde aber noch vor Einzug im Januar oder Februar modernisiert...
Die Heizungsanlage kostet ca. 9000, angekündigt waren 16.000 (natürlich jetzt lauf Aufstellung MIT dem Bad).
Ich denke, dass Modernisierungskosten in Höhe von 7000 schon eine Ankündigung rechtfertigen, oder?
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