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Forum / Mein Baby

Ot nun hat der idiot mich nun doch angezeigt

Letzte Nachricht: 18. Juli 2011 um 13:31
K
kerena_11960495
13.07.11 um 21:30

Nabend, also vor zwei woch hatte ich morgens ein zusammen treffen mit so nen depp

Ich brach mein mann zu arbeit war schon voll im stress hatte ein quängeldes kind im auto und grad den bekloppsten kerl zu arbeit gebrach das heißt ich war genervt und wie dann kam noch so ein honk der mich nicht reinlassen wollte auf die hauptstaße also fuhr ich schnell raus also so das es noch gut platz war aber er beschleunigte noch extra und motze tja da fuhr er mir extrem auf und pöppelt mich an naja da hab ich ihn denn vogel gezeigt und fuhr neben mir und motze da war ich so angenervt hab ihn gesagt er soll nicgt nerven und ihm drn mittelfinger gezeigt ich weiss total blöd

Ich war halt soooo genervt

Aber nun hat er mich wegen nötigung angezeigt was nun was kommt auf mich zu? Was soll ich sagen?

Lg carina

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S
salli_12161124
13.07.11 um 21:46

Hm
War der Typ allein? Hat er einen Zeugen? Ansonsten ist Aussage gegen Aussage (was aber auch blöd ist).

Nötigung? Weil Du ihm die Vorfahrt genommen hast? Mittelfinger ist doch Beleidigung...? Er hat dicht aufgefahren und Dich damit genötigt. Aber da er Anzeige erstattet hat, wirst Du ihn wohl nicht deshalb anzeigen können.

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K
kerena_11960495
13.07.11 um 22:18

Ja
Er war alleine

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K
kerena_11960495
17.07.11 um 20:44

Nochmal ich^^
meint ihr ich sollte mir lieber einen anwalt dazu ziehen?
und nicht aussagen???

lg

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K
kerena_11960495
17.07.11 um 20:49

Hallo
der wagen ist auf meinen schwiegervater versichert und angemeldet und er hat post bekommen

und da steht halt drinne anzeige wegen Nötigung udn beleidigung und meine beschreibung,,, und das er bitte meine daten übergeben soll.. damit ich mich dazu äußern soll..

jetzt überleg ich ob ich mir lieber nen anwalt nehmen soll oder doch einfach aussagen soll..

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K
kerena_11960495
17.07.11 um 20:52

Ja
ich habe nur angst das der aus irgendwoher einen zeugen zaubert von dem ich nichts weiss i

Ich weiß nur 100prozentig er war alleine im auto...

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R
ryanne_12875438
17.07.11 um 20:53

Hallo
also erstmal keine Panik.
War er allein ist es Aussage gegen Aussage. Du wirst erklären (wenn es dazu kommt), dass er dich beleidigt hat und du bevor du dich in irgendeiner Weise selbst belastest Anzeige wegen Beleidigung gegen eben diesen Menschen stellst.
Da wird er dann ganz sicher zurückschrecken und im schlimmsten Fall wird es zur Einigung kommen, wenn du nciht klagst, dann klagt er auch nicht.

LG

Carmen, die Jura studiert und auch so ne Sache schon hatte...jaja dieser blöde Stinkefinger. Aber wenn diese Honks nunmal so unflätig sind

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K
kerena_11960495
17.07.11 um 20:54

Ne
nur meinen 1,5 jährigen sohn

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K
kerena_11960495
17.07.11 um 20:55

@dahpne
nein noch nicht.. wieso?

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K
kerena_11960495
17.07.11 um 21:04

Sagt mal
würdet ihr das eher schriftlich machen oder persönlich da erzählen?

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K
kerena_11960495
17.07.11 um 21:36

Das ist nicht von der stadtsanwaltschaft
sondern von der polizei geschrieben?
oder ist das das gleiche???

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Kannst du deine Antwort nicht finden?

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K
kerena_11960495
17.07.11 um 21:40

Und was kam auf dich zu?
musstest du zahlen oder was war dein ende vom lied?

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K
kerena_11960495
17.07.11 um 21:44

Wasssssssss
ohhh man..das ist ja heftig..

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karina_12867473
karina_12867473
17.07.11 um 21:52

Huhu,
Also erst einmal würde mich interessieren, ob es Post von der StA oder von der Polizei ist?
Dann, Aussage gegen Aussage gibt es sehr wohl! Es muss Dir erst einmal bewiesen werden, dass du die Anschuldigungen auch getan hast. Sonst könnte jeder Hans und Kunz dir einen auf den Bären binden.
Dann ist es keine Verkehrsrechtangelegenheit, sondern ein Ermittlungsverfahren bzw. wenn Anklage erhoben wurde ein Strafverfahren.
Also, dein Schwiegervater soll erst einmal die Aussage verweigern, von daher wird es denke ich auch erst einmal eine Anhörung von der Polizei sein. Dann warte mal ab. Er soll sagen, er ist nicht gefahren. Bevor die erst einmal anfangen zu suchen, wird wegen sowas die Sache meistens eingestellt.
Wenn sie dich doch ausfindig machen, dann abstreiten und erklären, dass er dich genötigt hat. Ggf. Anzeige gegen ihn erstatten.
Denke, dass die Sache sich wegen so einer Nichtigkeit im Sande verläuft!
Sollte dennoch Anklage erhoben werden, was ich aber überhaupt nicht glaube, kannst immer noch einen Anwalt einschalten!
LG

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R
ryanne_12875438
18.07.11 um 7:35

Also so ganz
kann man das von deiner Situation auf die der Threaderstellerin nicht kopieren.
Bei euch war das bei höherer Geschwindigkeit auf der Autobahn. Ihr habt die Pflicht, auch wenn es ein Schleicher war, einen gebotenen Sicherheitsabstand zu halten und dann noch die Geste.
Es wäre sicherlich nicht so solch einer hohen Strafe bekommen, wenn es sich im Stadtverkehr bei 30 oder 50 km/h abgespielt hätte.

Es gibt halt keine wirkliche Regel. E sind immer Fallentscheidungen. Und letztendlich kommt es auch noch uf den Richter an (ob der selbst ne Rampensau ist oder eher der Bremser )

Und es kommt nicht immer bei zwei nicht identischen Aussagen ohne Zeugen zu einer Gerichtsverhandlung, wenn sich die Parteien vorher einig werden.

LG

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A
an0N_1227305999z
18.07.11 um 7:38


unterschätzt bitte die nötigung nicht, da wird gut gegen vorgegangen!
ich hab vor jahren meinen nachbarn angezeigt, er wurde schon wegen versuchter nötigung zu 900 geldstrafe verurteilt- trotz reiner weste.

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R
ryanne_12875438
18.07.11 um 7:42

!
Das Ermittlungsverfahren hat gerade einemal angefangen, indem sie angesschrieben wurde. Nun werden die Beweisen zusammen getragen und dazu gehören auch die Vernehmungen beider Parteien. Wenn sich nun im Ermittlungsverfahren herausstellt, dass es sich nicht lohnt Strafantrag zu stellen, welcher noch nicht gestellt ist, das der erst von der Staatsanwaltschaft gestellt wird, wenn ein hinreichender Verdacht besteht (d.h. es kommt höchstwahrscheinlich zu einer Verurteilung), wird das Verfahren eingestellt.
Ich gehe davon aus, wenn die Polizei sie nicht geblitzt hat, oder der Herr keinen zeugen hat, dann kommt es erst gar nicht zur Klageerhebung.

LG

PS: Klar klagt die StA, aber Nebenkläger ist immer der Honk.

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H
hadil_12881096
18.07.11 um 9:04

Aber
Ist dicht auffahren und rumpöbeln nicht auch nötigung? Wenn mir einer zu dicht rausfährt so das ich erheblich bremsen muss bekommt der ne ladung hupe und nen scheibenwischer aber deshalb zeige ich den doch nicht an! Ich kenn bei uns in der gegend solche ecken und bin da immer bremsbereit.

Aber er hat dich genauso genötigt!

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K
kerena_11960495
18.07.11 um 13:22

Erstenmal danke
naja ich werde mal dann auf in dem Kampf

drückt mir die däumchen

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T
telma_11927566
18.07.11 um 13:31

...
Wenn er keine Zeugen hat, passiert gar nichts. Ich habe selbst mal einen Mann angezeigt, der sich auf einem Waldweg quer vor mich gestellt hat und mich blöd angemacht hat. Nach einigen Monaten kam dann das Schreiben, dass der Fall mangels Beweise eingestellt wurde.
Also am besten einfach leugnen!

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