Huhu,
Also erst einmal würde mich interessieren, ob es Post von der StA oder von der Polizei ist?
Dann, Aussage gegen Aussage gibt es sehr wohl! Es muss Dir erst einmal bewiesen werden, dass du die Anschuldigungen auch getan hast. Sonst könnte jeder Hans und Kunz dir einen auf den Bären binden.
Dann ist es keine Verkehrsrechtangelegenheit, sondern ein Ermittlungsverfahren bzw. wenn Anklage erhoben wurde ein Strafverfahren.
Also, dein Schwiegervater soll erst einmal die Aussage verweigern, von daher wird es denke ich auch erst einmal eine Anhörung von der Polizei sein. Dann warte mal ab. Er soll sagen, er ist nicht gefahren. Bevor die erst einmal anfangen zu suchen, wird wegen sowas die Sache meistens eingestellt.
Wenn sie dich doch ausfindig machen, dann abstreiten und erklären, dass er dich genötigt hat. Ggf. Anzeige gegen ihn erstatten.
Denke, dass die Sache sich wegen so einer Nichtigkeit im Sande verläuft!
Sollte dennoch Anklage erhoben werden, was ich aber überhaupt nicht glaube, kannst immer noch einen Anwalt einschalten!
LG