Hallöchen ihr Lieben,
hier findet sich doch bestimmt jemand, der sich mit rechtlichen Fragen auskennt. Ich weiß, ihr ersetzt nicht den Gang zum Anwalt, aber ich erhoffe mir, vorab schon mal eine Meinung zu hören.
Und zwar geht es um das Grundstück meiner Schwiegeroma. Sie hat ein Haus und zusätzlich ein obenanliegend noch ein Grundstück. Dieses möchte sie demnächst verkaufen.
In der Straße oben dran wohnen weitere Angehörige, welchen unsere Schwiegeroma vor langer Zeit vertraglich erlaubt hat, über ihr Grundstück (ein Weg an der Seite) zur unten liegenden Straße zu gelangen. Dieses "Wegerecht" ist anscheinend auch beim Grundbuchamt festgehalten. Es geht hier lediglich um eine Abkürzung, diese Personen könnten auch regulär über ihre Straße ins Dorf gelangen, was sie auch meistens tun.
Jetzt ist es so, dass meine Schwiegeroma diese Familie auf den Verkauf angesprochen hat, aber sie nun total quer schießen, weil sie ja das "Wegerecht" haben und behaupten, dass sie ohne ihre Zustimmung nicht verkaufen darf.
Ist das rechtens? Kennt sich damit vllt jemand aus oder hat schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht?
Meine Meinung ist, dass die Familie nicht möchte, dass jemand das Grundstück kauft und ihnen ein Haus "vor die Nase setzt". Obwohl sie den besagten Weg selten bis nie nutzen.
Lieben Dank schon mal für eure Antworten :)