Rein rechtlich gesehen...
...gesehen:
Hat er das Sorgerecht: Du bist verpflichtet dir in Dingen von erhablicher Bedeutung sein Einverständnis zu holen. Wo geht der Urlaub hin? Ist es eine Himalayabesteigung? ISt es ins Kriegsgebiet nach Afganistan? Oder etwas ähnliches? ISt der Urlaub unverhältnismäßig lang und werden dadurch andere LEbensbereiche von erheblicher Bedeutung betroffen (z.B. Schulbesuch,...) NUR dann musst du ihn überhaupt informieren, wann das Kind mit wem wohin fährt.
Hat er KEINE Sorgerecht: Du bist nicht verpflichtet dir die Einverständnis in Dingen von erheblicher Bedeutung zu holen, denn die entscheidest du allen. Ein Urlaub dieses Ausmaßes zählt ohnehin nicht zu Dingen von erheblicher Bedeutung sondern zu Dingen von tatsächlicher Betreuung. Er darf während seine Tochter bei ihm ist auch komplett selber entscheiden, was er mit dem Kind macht und mit wem... auch wenn er kein Sorgerecht hat.