nissa_12731026Nein,
der Wechsel gilt auch schon für's Trennungsjahr, spricht dir steht 2 zu, ihm die 1.
Weigert sich einer der Partner die Steuerklasse zu wechseln, wodurch dem anderen Nachteile entstehen, muss der Ehepartner, der den Wechsel verweigert, die steuerlichen Entlastungen, die dem anderen Partner durch die Weigerung entstehen, für die restliche Zeit des Trennungsjahres kompensieren.