Wohnt ihr zur Miete
in einem Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus?
Generell ist es so, dass ihr die Miete an das euch bekannte Konto überweist. Die Erben, insofern sie das Erbe antreten, können das Haus natürlich nachdem sie neue Eigentümer sind auch verkaufen wie sie möchten. Aber egal ob die Erbeb oder ein anderer neuer Eigentümer, die Mietverträge müssen übernommen werden.
Die Mieten können um die gesetzlichen 15% erhöht werden. Aber im Rahmen des Mietspiegels. Das hätte der alte Eigentümer aber genauso tun können, wenn der Mietspiegel und der Zustand des Hauses ok sind.
Generell darf euch wenn dann nur wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, mind. 3 Monate und muss soweit ich weiß auch innerhalb einer bestimmten Frist nach Kauf schriftlich zugegangen sein.
Bei einem Einfamilienhaus ist Eigenbedarf natürlich leichter durchzusetzen insofern der neue Eigentümer nicht z.b. noch ein haus in der gleichen Stadt hat etc... In einem Mehrfamilienhaus ist es schwieriger, da derjenige begründen muss warum genau eure Wohnung für seinen Eigenbedarf sein soll.
Macht euch keine sorgen. Bis das alles durch ist, vergehen noch Monate bzw. Jahre. Und meistens werden vermiete Häuser oft nur als Investitionen genutzt und niemand raus geworfen.