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Unterperfuss Zwei Jahre Führerscheinentzug, Anklage wegen fahrlässiger Tötung: Das sind für einen 31-jährigen Sportwagen-Lenker die vorläufigen Konsequenzen nach einem tödlichen Unfall bei Unterperfuss. Der Einheimische aus dem Großraum Innsbruck muss sich am 26. Juni am Telfer Bezirksgericht für die Todesfahrt verantworten.
Zur Erinnerung: Am Faschingsdienstag kurz vor Mitternacht wurde ein 26-jähriger Fußgänger zwischen Unterperfuss und Kematen von einem zunächst unbekannten Auto erfasst und auf die Fahrbahn geschleudert. Der Kemater starb noch an der Unfallstelle, der Lenker fuhr ohne anzuhalten weiter.
Die Polizei nahm Ermittlungen auf. Und die ergaben rasch, dass die Fahrzeugteile am Unfallort von einem zwölf Jahre alten Audi RS 4 stammen. Ein seltener 400-PS-Sportwagen, von dem nur zehn Stück in Tirol angemeldet sind. Noch am Aschermittwoch erhielten die Besitzer der schnellen Audis Besuch von der Polizei. Doch die Ermittlungen gingen ins Leere.
Am Nachmittag wendete sich das Blatt: Ein 31-Jähriger aus dem Raum Innsbruck stellte sich der Kemater Polizei. Er dachte, er habe ein Tier angefahren, rechtfertigte sich der Todeslenker. Den Audi mit bulgarischem Kennzeichen habe er sich von seinem Chef ausgeliehen und nach dem Unfall in die Zirler Werkstatt zurückgebracht. Mit einem schweren Frontschaden und einer geborstenen Windschutzscheibe.
Jetzt sind die Behörden am Zug: Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land hat bereits eine Entscheidung gefällt und dem 31-Jährigen für zwei Jahre den Führerschein entzogen. Allerdings noch nicht rechtskräftig der Lenker hat rechtliche Schritte gegen die Entscheidung eingeleitet. Daher ist das Ermittlungsverfahren noch im Gang.
zweite verhandlung
http://www.tt.com/panorama/verbrechen/9073138-91/freispruch-f%C3%BCr-lenker-nach-todesfahrt-in-unterperfuss.csp
Telfs, Unterperfuss Am Faschingsdienstag kurz vor Mitternacht wurde heuer ein 26-jähriger Fußgänger auf der Straße zwischen Unterperfuss und Kematen von einem Auto erfasst und auf die Fahrbahn geschleudert. Der Kemater starb noch an der Unfallstelle, der Lenker fuhr ohne anzuhalten weiter. Polizeiermittlungen ergaben rasch, dass die Fahrzeugteile am Unfallort von einem zwölf Jahre alten Audi RS4 stammen.
Ein 400-PS-Sportwagen, von dessen Baujahr nur zehn Stück in Tirol angemeldet sind. Noch am Aschermittwoch erhielten die Besitzer der schnellen Audis Besuch von der Polizei. In den Nachmittagsstunden stellte sich dann ein 31-Jähriger aus dem Raum Innsbruck.
Er habe gedacht, er habe ein Tier angefahren, rechtfertigte sich der Todeslenker. Den Audi mit bulgarischem Kennzeichen habe er sich von seinem Chef ausgeliehen und nach dem Unfall in die Zirler Werkstatt zurückgebracht. Mit einem schweren Frontschaden und einer geborstenen Windschutzscheibe. Da der Lenker ohne anzuhalten geflüchtet war, wurde ihm darauf erst einmal der Führerschein für zwei Jahre entzogen.
Darauf wurde er im Juni am Bezirksgericht Telfs wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Das Landesgericht blieb dem 31-jährigen erspart, da es keine Hinweise auf besonders gefährliche Verhältnisse wie Alkoholisierung oder zu hohe Geschwindigkeit gab. Unterlassene Hilfeleistung wurde wiederum nicht angeklagt, da das Verkehrsopfer laut Gerichtsmedizin sofort tot war, wie Staatsanwalt Hansjörg Mayr bestätigte.
Am ersten Prozesstag am Telfer Bezirksgericht bekannte sich der 31-Jährige dann für nicht schuldig. Er habe gedacht, er habe da ein Reh angefahren. Warum er nicht stehen geblieben und mit der zerstörten Windschutzscheibe bis nach Zirl gefahren sei, wollte der Lenker nicht mehr wissen. Angst sei dabei gewesen, weil das Auto ja seinem Chef gehört habe. Es war eine Kurzschlussreaktion.
Der Kfz-technische Sachverständige erörterte darauf jedoch auch, dass der Lenker im schlechtesten Fall nicht mehr als zwei Sekunden Zeit gehabt habe, um auszuweichen. Der Prozess endete nach einem weiteren Gutachten der Gerichtsmedizin letztlich mit einem Freispruch im Zweifel, wie LG-Vizepräsident Andreas Stutter am Donnerstag bestätigte.
RA Christian Fuchs, der den Lenker vertreten hatte: Das Opfer ist wohl unvermittelt in die Straße geschritten. Unser Mandant hätte im Zweifel den Unfall nicht vermeiden können. Auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten, einer verminderten Geschwindigkeit, wäre das Opfer laut Gerichtsmedizin sofort tot gewesen. Schließlich handelt es sich hier um eine Freilandstraße, wo 100km/h erlaubt sind!
Am 26. Juni muss der Audi-Fahrer im Bezirksgericht Telfs Platz nehmen. Wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, bestätigt Hansjörg Mayr, Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft. Kein Thema ist hingegen die unterlassene Hilfeleistung. Da das Opfer sofort tot war, liegt keine unterlassene Hilfeleistung vor, erläutert der Staatsanwalt: Das klingt zwar hartherzig, aber so sind die gesetzlichen Bestimmungen.
Es gibt auch keinen Nachweis, dass der Lenker unter besonders gefährlichen Verhältnissen, also betrunken oder viel zu schnell, unterwegs war.