Eigentlich müßte Dein Anwalt Dich da beraten...
frag ihn doch einfach mal. Ein Frauenhaus ist fürs erste nicht schlecht. Normalerweise kannst Du in der ehelichen Wohnung bleiben, wenn das Kind bei Dir bleibt. Du brauchst auch nichts sagen, er bekommt das per Post mitgeteilt, rede deswegen auch mit dem Anwalt. Er bekommt dann eine angemessene Frist gesetzt, in der er die Wohnung zu räumen hat. Allerdings kann das auch ein böses erwachen geben, wenn Du dann die Wohnung wieder betrittst, weil er da seinen Frust rausgelassen hat. Am besten wäre es wirklich, wenn Du dir mit Unterstützung vom Amt eine eigene kleine Wohnung suchst. Wer hat den den Mietvertrag unterschrieben? Wenn Ihr es beide seit, kann leider einer alleine das Mietverhältnis nicht aufheben. Ist ziemlich verzwickt dieser Wohnungsmist, frag wirklich Deinen RA um Rat, der gibt Dir auch Adressen, an wen Du Dich wenden kannst. Es besteht in Ausnahmefällen auch die Möglichkeit, Deinen Mann der Wohnung zu verweisen, allerdings hätte dann schon was passieren müssen, leider. Taugt meiner Meinung nach eh nicht viel. Wenn Du Angst vor ihm hast, bringt es nichts, wenn er weiß wo Du wohnst, also gehe erst mal in ein Frauenhaus bis die Sache vom Tisch ist und suche Dir dann eine eigene Wohnung. Hilfe bekommst Du auf jeden Fall und er kennt dann Deinen Wohnsitz er einmal nicht.
LG Ninusch
LG Ninusch