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Forum / Mein Baby

Ot: Wie vorgehen bei mietkündigung ohne Grund ?

Letzte Nachricht: 16. Januar 2011 um 17:34
A
an0N_1292540999z
14.01.11 um 23:17

huhu nochmal ich

wir leben in dem haus der eltern meines freundes, nun gab es vor zirka 3 wochen krach und die eltern haben am telefon zu meinem freund gesagt das wir so schnell wie möglich ausziehen sollen. so wir haben einen mietvertrag und zahlen unsere miete, sind anständig im haus

darf sie ohne grund kündigen??
ist streit ein kündigungsgrund ??
wie legen wir wiederspruch ein ?

danke nochmals

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N
nava_11846882
14.01.11 um 23:24

Ist kein grund...
also, wenn ihr einen mietvertrag habt, dann muss so oder so die frist von 3 monaten eingehalten werden.
also wenn man normaler mieter ist, dann kann der vermieter ja auch nicht einfach kündigen, nur weil man als mieter mal etwas "unverschämt" geworden ist.

sag denen einfach das ihr euch einen anwalt nehmt und euch vorgericht wieder seht.

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A
an0N_1292540999z
14.01.11 um 23:26
In Antwort auf nava_11846882

Ist kein grund...
also, wenn ihr einen mietvertrag habt, dann muss so oder so die frist von 3 monaten eingehalten werden.
also wenn man normaler mieter ist, dann kann der vermieter ja auch nicht einfach kündigen, nur weil man als mieter mal etwas "unverschämt" geworden ist.

sag denen einfach das ihr euch einen anwalt nehmt und euch vorgericht wieder seht.

....
und was ist wenn sie eigenbedarf anmelden ?

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A
an0N_1292540999z
14.01.11 um 23:26
In Antwort auf nava_11846882

Ist kein grund...
also, wenn ihr einen mietvertrag habt, dann muss so oder so die frist von 3 monaten eingehalten werden.
also wenn man normaler mieter ist, dann kann der vermieter ja auch nicht einfach kündigen, nur weil man als mieter mal etwas "unverschämt" geworden ist.

sag denen einfach das ihr euch einen anwalt nehmt und euch vorgericht wieder seht.

Oh
erstmal danke

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N
nava_11846882
14.01.11 um 23:35
In Antwort auf an0N_1292540999z

....
und was ist wenn sie eigenbedarf anmelden ?

Ihr habt einen mietvertrag...
was steht denn da drin?
und selbst wenn die das machen, dann habt ihr dennoch 3 monate zeit euch was neues zu suchen.
also von heute auf morgen können die euch so oder so nicht auf die straße setzten.
aber mit eigenbedarf weiß ich nicht.
ich würde an denen ihr menschen verstand apellieren.
und wenn ihr eh noch ein kind habt, würde ich auch sagen, was sie ihren enkel antun, einfach so aus dem umfeld rausreißen.
vielleicht klappt es dann auch so

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S
sinja_12570978
15.01.11 um 14:20

Ein zerstörtes Vertrauensverhältnis ist KEIN Kündigungsgrund! Für beide Seiten NICHT!
Man kann Euch nicht einfach auf die Straße setzen. Ihr habt einen Vertrag und Ihr zahlt Miete, somit haben die Eltern Deines Freundes sich an das gültige Mietrecht zu halten!!! Und laut Mietrecht geht das NICHT!

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S
sinja_12570978
15.01.11 um 14:21

Ich sehe gerade,
dass Du nach Eigenbedarf gefragt hast...

Eigenbedarf setzt voraus, dass sie die Wohnung wirklich brauchen, es keine andere Möglichkeit für sie gibt und sie dann auch wirklich in die Wohnung einziehen.

Sowas wird sehr genau geprüft! Wenn Ihr Euch gegen die Kündigung wehren wollt, dann habt Ihr sehr gute Karten!!!

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A
an0N_1292540999z
16.01.11 um 0:18

Danke
für eure antworten

nunja wir werden aufjedenfall ausziehen aber erst wenn wir etwas gefunden haben .. ich kenne mich da nicht so aus deshalb hatte ich halbsicher nachgefragt ....

so jetzt hat sich das blatt gewendet sie verlangt von mir das ich raus muss nur besteht ein mietvertrag zwischen dem vater und sohn und nicht mit mir wie sieht die sachlage da aus? kann sie mich rauswerfen ?

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Kannst du deine Antwort nicht finden?

S
sinja_12570978
16.01.11 um 10:46
In Antwort auf an0N_1292540999z

Danke
für eure antworten

nunja wir werden aufjedenfall ausziehen aber erst wenn wir etwas gefunden haben .. ich kenne mich da nicht so aus deshalb hatte ich halbsicher nachgefragt ....

so jetzt hat sich das blatt gewendet sie verlangt von mir das ich raus muss nur besteht ein mietvertrag zwischen dem vater und sohn und nicht mit mir wie sieht die sachlage da aus? kann sie mich rauswerfen ?

Nein, kann sie nicht!
Der Mieter der Wohnung, also Dein Freund, kann als Besuch in seiner Wohnung empfangen wen er will! Und Du bist ja - wenn Du kein Mieter bist - sein Besuch...

Sie könnte Dir natürlich Hausverbot erteilen, aber so ganz ohne Begründung geht das natürlich nicht. Da könntest Du Dich notfalls gerichtlich wehren!

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A
an0N_1292540999z
16.01.11 um 14:22

Danke
ihr seid meine rettung

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T
tanja_12548683
16.01.11 um 15:23

.. rechtlich ...
... hast du sicherlich gute Karten - einfach so können die Schwiegereltern sicherlich nicht das Mietverhältnis kündigen, schon gar nicht telefonisch.
Allerdings -wie schon mehrfach erwähnt- stellt sich natürlich die Frage, inwieweit du mit dieser unschönen Stimmung im Haus dort weiter wohnen möchtest. Wenn du Widerspruch einlegst (zur Not gerichtlich), wird sich das Verhältnis sicherlich nicht bessern, sondern noch mehr verschlimmern - und das macht ein Wohnen dort doch noch schlimmer.

Wie steht denn dein Freund dazu ?
Ich würde mir was anderes suchen und ausziehen. Vermutlich verbessert sich das Verhältnis dann wieder. Habe selbst die Erfahrung gemacht, dass, als ich im Haus meiner Eltern wohnte, das Verhältnis zwischen ihnen und mir immer wieder sehr gespannt war. Als ich ausgezogen war herrschte wieder eitel Sonnenschein. Ist denke ich grundsätzlich schwierig, Eltern und erwachsene Kinder in einem Haus. Viele Eltern können die Elternrolle nicht ablegen und das ist dann meist die Basis für STreitigkeiten.

Liebe Grüße,
Friederike

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linda_12065513
16.01.11 um 16:41

Frage am Rande
es handelt sich aber nicht um ein Zweifamilienhaus welches deine Schwiegereltern und ihr bewohnt? da sind die Kündigungsmodalitäten nämlich besonders und anders
LG Dee

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L
linda_12065513
16.01.11 um 16:58

Nein
ich denke auch dass die kündigung seitens des vermieters auf jeden fall schriftlich erfolgen muss

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S
sinja_12570978
16.01.11 um 17:34

Ist es denn eine DHH?
Daran hab ich gar nicht gedacht...

Dann beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate und es kann ohne Grund gekündigt werden! Schriftlich muss es aber trotzdem sein...

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