Was du
beschreibst klingt nach einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis. Am Besten wäre es, wenn ihr euch an das Gesundheitsamt oder seinen Hausarzt (Falls bekannt) wendet und eine amtsärztliche Einweisung beantragt. Solange er allerdings niemandem oder sich selbst nichts antut wird das verdammt schwer, dann muss er selbstständig bereit zu einer Therapie sein, ansonsten kann man es direkt vergessen.
Solange er pünktlich Rechnungen zahlt und auch sonst nicht auffällig wird und neben seiner Erkrankung alles geregelt bekommt, wird auch kein gesetzlicher Betreuer eingesetzt. Wozu auch, wenn alles klappt? Höchstens für die Gesundheitsfürsorge könnte man jemanden beauftragen, aber derjenige benötigt dann auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, damit eine Einweisung zur Therapie der Krankheit gemacht werden kann.
Hat er ggf Messitendenzen? Ansonsten kann man Verfolgungswahn (Leute tun mir was ins Essen) und ggf Vergiftungswahn (davon altert er) anbringen beim Arzt, damit eine Einweisung funktioniert. Jedoch würde die nach Psych KG laufen und maximal (wenn verlängert wird) 3 Tage halten, danach muss er entweder untergebracht werden durchs Gericht oder mit einer Therapie einverstanden sein, ansonsten kann er wieder gehen wenn er will.
LG