Hallo
Mein Ex hat sein Umgangsrecht eingeklagt.
Mein Kind wollte erst nicht bei seinem Vater jedes zweite Wochenende übernachten.
Das Gericht wollte, daß das Jugendamt ein Gespräch mit meinem Kind führt.
Bei diesen Gespräch erzählte mein Kind dem Jugendamt, was ihm bei seinen Vater alles stöhrt.
Folgende Punkte:
Es wird in jeden Raum geraucht. Auch im Auto.
Es gibt dort einen HUND. Mein Kind sagte wörtlich zum Mitarbeiter des Jugendamt: Der Hund stinkt, das ganze Haus stinkt nach Hund und der Hund liegt dauernd auf dem Bett in den ich dann dort schlafen soll.
Es kam zum Gerichtstermin. Dort wurde festgelegt, daß das KInd bei dem Vater jedes zweite Wochenende übernachten muß. ABER NUR, wenn im Auto nicht mehr geraucht wird, im der Wohnung des Vaters darf bei Beisein des Kindes gar nicht mehr geraucht werden. ER muß dann nach draussen gehen.
UND
Der Hund darf das Zimmer, vor allem das Bett in dem das Kind schlafen soll, nicht mehr betreten.
Mein Kind hat keine Allergie gegen einen Hund, es findet einfach nur, daß der Hund stinkt und er mag den Hund nicht. (Sorry, an alle Hundeliebhaber)
Wir hatten schon Erfolg vor Gericht , daß der Hund, wenn das Kind dort zu Besuch ist, nicht mehr machen kann, was er will. Genau so mit dem Rauchen.
Dein Exmann soll sich entscheiden. Entweder das Kind, oder der Hund.
Falls es so nicht klappt und er weiter auf Stuhr stellt, wende dich ans Jugendamt. Erkläre die Situation, bringe ärztliche Atteste mit. Sage auch, daß dein Ex gesagt hat, das Kind soll Medikamente gegen die Hundeallergie nehmen, wenn es dort ist.
Die Gesundheit des Kindes geht auf jeden Fall vor!
Und auf die Tabletten würde ich verzichten. Hat der Vater des Kindes gar keinen Verstand?