Man kann beim Jobcenter
Antrag auf angemessenen Vorschuss der zu erwartenden Leistungen stellen(gem. 42 SGB I)
Aber ob das wirklich notwendig ist??
Mit dem Geld was die Frau zur Zeit zur Verfügung hat, kann sie fast den Regelbedarf für sich und ihre Kinder abdecken(inklusive Mehrbedarf für alleinerziehende).
Zudem steht ihr ja noch Unterhalt für ein weiteres Kind zu.
Wegen dem Unterhalt für das jüngste Kind, würde ich mich schnell an das Jugendamt wenden wegen einer Beistandschaft, ich bin mir nicht sicher, ob sie bis da irgendwas durch ist, UHV bekommen würde, aber kann man da denk ich erfragen.
Wegen der Unterkunft...auch wenn das Recht auf ihrer Seite wäre, weiß ich nicht, ob man dort dann noch wirklich wohnen könnte :-/
Alternativ käme ein Frauenhaus in Frage.
Es gilt auf jeden Fall,schnellst möglich eine Wohnung zu finden. Eventuell über eine Wohnungsbaugesellschaft.
Wenn Wohnung in Aussicht mit einem Mietangebot zum Jobcenter(auch wenn der Antrag noch nicht durch ist) Persönliches Gespräch mit der Leistungsabteilung verlangen(Zeugen mitnehmen) Lage schildern, Anbegot genehmigen lassen, Darlehn für Kaution beantragen, DANN auch den Antrag auf angemessenen Vorschuss stellen, damit die erste Miete bezahlt werden kann( Die Höhe des Vorschusses liegt wohl im Ermessen des Mitarbeiters, wenn dieser aber nicht ausreicht um die Miete und weitere dringende Kosten zu decken, Vorgesetzten verlangen, beständig bleiben und genau hier hilft auch der Zeuge ;-) )