Elterngeld - komplizierte Sache
Hallo Christiane!
Ich hatte da auch schon mal im Internet gesucht, weil ich in einer ähnlichen Situation bin (mein Sohn ist im Oktober 2005 geboren, unser zweites Kind kommt im März 2007 auf die Welt). Ich hab' mir da mal was von einer Internetseite runterkopiert (leider weiß ich die Adresse nicht mehr) und hänge das unten mal an...
Ich hoffe, es hilft Dir weiter...
Liebe Grüße
Sonja
Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit gezahlt.Was die Formulierung "erzieltes Einkommen aus Erwerbstätigkeit" konkret heißt, kann heute noch nicht beantwortet werden. Fest steht, dass die jeweiligen Brutto-Einkommen von der Elterngeldstelle in eine Art "Netto-Einkommen" umgewandelt werden. Dabei kann es sein, dass dieses von der Elterngeld-Stelle errechnete Netto-Einkommen von Ihrem Netto-Einkommen auf dem Gehaltszettel abweicht.
Es werden maximal 1.800 Euro Elterngeld pro Monat gezahlt.
Auch wer vor der Geburt des Kindes kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit bezog, hat Anspruch auf den Sockelbetrag. Der Sockelbetrag beträgt 300 Euro Elterngeld pro Monat.
Die komplizierteste Komponente beim Elterngeld ist der Geschwisterbonus. Einen Anspruch auf den Geschwisterbonus haben Sie nur dann, wenn Geschwister existieren, die innerhalb der letzten 24 Monate vor der Geburt des Kindes für das Sie aktuell Elterngeld beantragen, geboren wurden. In diesen Fällen wird dann zunächst das Elterngeld für beide Kinder berechnet. Also einmal für das Kind, für das Sie gerade Elterngeld beantragen, und einmal für das Geschwisterkind. Wenn das fiktive Elterngeld des älteren Kindes höher ist, als das Elterngeld des jüngeren Kindes, bekommen Sie zusätzlich zum Elterngeld für das jüngere Kind zusätzlich einen Geschwisterbonus ausgezahlt. Der Geschwisterbonus beträgt 50 % der Differenz der Elterngelder.
Beispiel:
Josef wurde am 01.07.2005 geboren. Maria wird voraussichtlich am 01.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Josef hatten Sie ein "Netto-Einkommen" in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Maria waren Sie in Elternzeit und hatten kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Ergebnis:
Das fiktive Elterngeld für Josef beträgt 67 % von 1.500 Euro, also 1.005 Euro. Das Elterngeld für Maria beträgt 300 Euro (der Sockelbetrag). Als Geschwisterbonus bekommen Sie zusätzlich 50 % von 1.005 - 300 Euro, also 50 % von 705 Euro. Das sind 352,50 Euro. Insgesamt bekommen Sie für Maria also ein Elterngeld in Höhe von 300 + 352,50 = 652,50 Euro.