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Schutzvertrag unlogische Klausel Tierschutzkatze

Letzte Nachricht: 20. Dezember 2016 um 13:06
H
hyong_12507581
17.12.16 um 11:57

Seht ihr das auch als unlogisch???
"Mit der vollständigen Bezahlung der Schutzgebühr und der Übergabe geht das Tier in das Eigentum des Vertragspartners über"
andererseits:
"Eine Überlassung an Dritte ist strikt untersagt und erfordert die vorherige Genehmigung des Vertragspartners"
Das ist doch totaler Quatsch, oder?
 

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rumo_12347894
17.12.16 um 12:16

Hallo!
Nein, das ist nicht unlogisch und tatsächlich üblich.
Das erste sagt aus, dass Du Besitzer der Katze wirst. Das zweite wiederum, dass Du vertraglich zusicherst, dass Tier nicht weiterzugeben ohne die Zustimmung des Tierschutzes. Damit soll sichergestellt werden, dass das Tier auch in 10 Jahren noch bei Dir lebt und falls nicht, sich der Tierschutz davon überzeugen kann, dass es in gute Hände kommt, bzw. im Zweifelsfall selbst dafür sorgt!

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rumo_12347894
17.12.16 um 12:17
In Antwort auf rumo_12347894

Hallo!
Nein, das ist nicht unlogisch und tatsächlich üblich.
Das erste sagt aus, dass Du Besitzer der Katze wirst. Das zweite wiederum, dass Du vertraglich zusicherst, dass Tier nicht weiterzugeben ohne die Zustimmung des Tierschutzes. Damit soll sichergestellt werden, dass das Tier auch in 10 Jahren noch bei Dir lebt und falls nicht, sich der Tierschutz davon überzeugen kann, dass es in gute Hände kommt, bzw. im Zweifelsfall selbst dafür sorgt!

das Tier....

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waldmeisterin1
waldmeisterin1
17.12.16 um 12:17
In Antwort auf hyong_12507581

Seht ihr das auch als unlogisch???
"Mit der vollständigen Bezahlung der Schutzgebühr und der Übergabe geht das Tier in das Eigentum des Vertragspartners über"
andererseits:
"Eine Überlassung an Dritte ist strikt untersagt und erfordert die vorherige Genehmigung des Vertragspartners"
Das ist doch totaler Quatsch, oder?
 

Ich kenne es auch eher so, dass das Tier nicht ins Eigentum des neuen Herrchens über geht, aus eben diesem Grund.

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H
hyong_12507581
17.12.16 um 12:23

Es ist selbstverständlich, dass es dem Tier gut zu gehen soll. Das sollte auf jeden Fall sicher gestellt sein, aber es steht eben explizit dabei, dass das Tierchen in das Eigentum des Herrchens übergeht und damit eben die damit verbundenen Eigentumsrechte auch. Sonst würde doch "Besitz" und nicht "Eigentum" dabei stehen

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kamala_11901399
17.12.16 um 12:29
In Antwort auf hyong_12507581

Seht ihr das auch als unlogisch???
"Mit der vollständigen Bezahlung der Schutzgebühr und der Übergabe geht das Tier in das Eigentum des Vertragspartners über"
andererseits:
"Eine Überlassung an Dritte ist strikt untersagt und erfordert die vorherige Genehmigung des Vertragspartners"
Das ist doch totaler Quatsch, oder?
 

Wieso ist das unlogisch? Der Tierschutz überlässt DIR das Tier gegen eine Schutzgebühr unter der Voraussetzung, dass du das Tier nicht anderweitig verkaufst; also an Dritte übergibst. 
Oder missverstehe ich jetzt deine Frage?

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H
hyong_12507581
17.12.16 um 12:37

Unlogisch finde ich es insofern, als dass es sich eben nicht um eine schlichte Gebrauchsüberlassung, sondern um eine Eigentumsübertragung handelt

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M
meral_11979817
17.12.16 um 12:51
In Antwort auf hyong_12507581

Seht ihr das auch als unlogisch???
"Mit der vollständigen Bezahlung der Schutzgebühr und der Übergabe geht das Tier in das Eigentum des Vertragspartners über"
andererseits:
"Eine Überlassung an Dritte ist strikt untersagt und erfordert die vorherige Genehmigung des Vertragspartners"
Das ist doch totaler Quatsch, oder?
 

Ich finde es auch unlogisch. Als Eigentümer kannst du mit dem Tier machen, was du möchtest. Wärst du lediglich Besitzer und das Tierheim noch Eigentümer, würde die zweite Klausel wirksam sein, aber so?

Vielleicht kannst du das Tierheim mal freundlich auf den Sachverhalt hinweisen

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hyong_12507581
17.12.16 um 12:59

Ich habe mal ein bisschen nachgelesen. Das Problem ist auch unter Juristen umstritten

Es geht um meine Freundin. Sie möchte eine Katze adoptieren, aber sie ist mit dem Vertrag nicht einverstanden. Auch was Kontrollen betrifft. Angemeldete ja, aber unangemeldete??? 
Es geht schon ein bisschen weit, finde ich. Das ist rechtlich meiner Ansicht nach gar nicht durchsetzbar 

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rumo_12347894
17.12.16 um 16:34

Muss mich verbessern, habe dein Problem bei'm bloßen Verständnis der Sätze gesehen, bzw. habe ich gedacht, Du hältst Dich quasi für die "dritte Person", an die das Tier nicht weitergegeben werden darf.... versteht man was ich meine?  
Ich dachte halt einfach Du hättest zu schnell gelesen, oder so und habe deshalb nicht auf meine Wortwahl geachtet! 

Also ja, Du wirst nicht bloß Besitzer, sondern Eigentümer und jetzt, wo ich das eigentliche Problem verstehe :
Ich verstehe, dass man sich da als "Adoptionsfamilie" irgendwie... doof vorkommt und einfach aus Prinizip denkt: "Is doch jetzt meins, das hast DU gar nicht mehr zu bestimmen!", ging mir gerade vor ein paar Monaten genauso, als ich meinen Hund übernommen habe. Und ja, das hat mich auch ein bisschen gewurmt, aber ich denke einfach, dass es für den tierschutz ein bisschen Sicherheit bedeutet, ob es jetzt am Ende wirklich durchsetzbar ist, weiß ich nicht. Aber auch mir kann es, wenn man es so sieht, auch Sicherheit geben, denn wenn ich einmal -entgegen aller Planung- nicht mehr ausreichend für mein Tier sorgen kann, dann weiß ich, dass es Menschen gibt, die sich darum kümmern, dass es ihm in Übergang und neuen Zuhause gut geht! 

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hyong_12507581
17.12.16 um 17:05
In Antwort auf rumo_12347894

Muss mich verbessern, habe dein Problem bei'm bloßen Verständnis der Sätze gesehen, bzw. habe ich gedacht, Du hältst Dich quasi für die "dritte Person", an die das Tier nicht weitergegeben werden darf.... versteht man was ich meine?  
Ich dachte halt einfach Du hättest zu schnell gelesen, oder so und habe deshalb nicht auf meine Wortwahl geachtet! 

Also ja, Du wirst nicht bloß Besitzer, sondern Eigentümer und jetzt, wo ich das eigentliche Problem verstehe :
Ich verstehe, dass man sich da als "Adoptionsfamilie" irgendwie... doof vorkommt und einfach aus Prinizip denkt: "Is doch jetzt meins, das hast DU gar nicht mehr zu bestimmen!", ging mir gerade vor ein paar Monaten genauso, als ich meinen Hund übernommen habe. Und ja, das hat mich auch ein bisschen gewurmt, aber ich denke einfach, dass es für den tierschutz ein bisschen Sicherheit bedeutet, ob es jetzt am Ende wirklich durchsetzbar ist, weiß ich nicht. Aber auch mir kann es, wenn man es so sieht, auch Sicherheit geben, denn wenn ich einmal -entgegen aller Planung- nicht mehr ausreichend für mein Tier sorgen kann, dann weiß ich, dass es Menschen gibt, die sich darum kümmern, dass es ihm in Übergang und neuen Zuhause gut geht! 

Das ist schon richtig, was du sagst.
Nur, ist bei euch auch eine Klausel mit unangemeldeten Kontrollen dabei???

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hyong_12507581
17.12.16 um 17:18

Diese weiten Schutzrechte sind doch im Tierschutzgesetz verankert.Die Einflussnahme kann doch nicht soweit gehen, dass der Eigentümer nicht selber entscheiden kann, bei wem die Katze gut aufgehoben ist. Dass es um das Wohl des Tieres geht versteht sich doch von selbst.
Für derartige Fälle gäbe es andere Verträge, bei denen derjenige, der das Tier nimmt, eben als Besitzer und nicht als Eigentümer eine Rechtsposition erwirbt

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soncherie
soncherie
17.12.16 um 19:56

Diese Tierschutzverträge sind nicht das Papier wert auf dem sie gedruckt sind.

Sogar wenn unangekündigte Kontrollen abgemacht sind, kann einen niemand verpflichten tatsächlich in die Wohnung gelassen zu werden und kein Gericht wird deine Freundin dazu zwingen eine Katze zurück zu geben, wenn im Vertrag steht dass sie ihr Eigentum ist.

Davon mal ganz abgesehen werden nicht viele vermittelte Tiere je wieder besucht.

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rumo_12347894
17.12.16 um 21:43
In Antwort auf soncherie

Diese Tierschutzverträge sind nicht das Papier wert auf dem sie gedruckt sind.

Sogar wenn unangekündigte Kontrollen abgemacht sind, kann einen niemand verpflichten tatsächlich in die Wohnung gelassen zu werden und kein Gericht wird deine Freundin dazu zwingen eine Katze zurück zu geben, wenn im Vertrag steht dass sie ihr Eigentum ist.

Davon mal ganz abgesehen werden nicht viele vermittelte Tiere je wieder besucht.

Nein, von unangekündigten Kontrollen steht bei uns nichts, kam auch nie zur Sprache! Und ich glaube das finde ich dann auch schon zu viel des Guten! 
Selbst wenn da nie jemand kommt und es nur der Drohung wegen ist, fühlt man sich ja doch sehr für unfähig gehalten.
ich hoffe, dass sich nicht viele von den "Guten" davon abschrecken lassen! 

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rumo_12347894
17.12.16 um 21:43
In Antwort auf soncherie

Diese Tierschutzverträge sind nicht das Papier wert auf dem sie gedruckt sind.

Sogar wenn unangekündigte Kontrollen abgemacht sind, kann einen niemand verpflichten tatsächlich in die Wohnung gelassen zu werden und kein Gericht wird deine Freundin dazu zwingen eine Katze zurück zu geben, wenn im Vertrag steht dass sie ihr Eigentum ist.

Davon mal ganz abgesehen werden nicht viele vermittelte Tiere je wieder besucht.

Nein, von unangekündigten Kontrollen steht bei uns nichts, kam auch nie zur Sprache! Und ich glaube das finde ich dann auch schon zu viel des Guten! 
Selbst wenn da nie jemand kommt und es nur der Drohung wegen ist, fühlt man sich ja doch sehr für unfähig gehalten.
ich hoffe, dass sich nicht viele von den "Guten" davon abschrecken lassen! 

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hyong_12507581
20.12.16 um 2:14

Hab mich genauer erkundigt.
derartige Klauseln sind unwirksam, weil de facto eine Eigentumsübertragung stattgefunden hat. Es ist rechtlich ein schlichter Kaufvertrag und der "Verkäufer" hat dann einfach keinen Einfluss mehr. Dann müsste es ein anderer Vertrag sein

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soncherie
soncherie
20.12.16 um 13:06

Genau so ist es und genau deswegen auch das "nicht das Papier wert" weiter oben.

Ein Tier wird -genau wie eben ein Toaster- entweder verkauft oder halt nicht.
Die meisten Tierschutz- und auch Tierheimverträge lesen sich, als würde man eine Gebühr bezahlen, dafür den Hund oder die Katze bekommen, aber immer zu irgendwas verpflichtet bleiben. Dem ist aber nicht so.

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