Gleiche Situation...
Hallöchen...also es ist so, daß bei Säuglingen und Kleinkindern die Umgangskontakte häufiger jedoch kürzer stattfinden sollen, da so ein kleines Kind sonst schnell wiede den Bezug verliert bzw. gar nicht erst eine Bindung aufbauen kann. In meinem Fall wurde anfangs festgelegt einmal wöchentlich für eine Stunde in meinem Beisein. Das Umgangsrecht kann im Streitfall über ein Elterngespräch beim Jugendamt geklärt und gerichtlich protokolliert werden, damit es für beide Seiten verbindlich ist. Da in meinem Fall der Kindesvater unregelmäßig sein Umgangsrecht wahrgenommen hat und niemals in vollem Umfang ausschöpfte und schließlich ganz weg blieb über ein Jahr, hat er nun nur noch einen betreuten Umgang zugesprochen bekommen einmal im Monat für maximal 2 Stunden für insgesamt 6 Male. Das Sorgerecht haben bei verheirateten Paaren immer beide Elternteile. Da mein Ex-Mann von Anfang an Steine in den Weg gelegt hat, wenn es um Entscheidungen über das Kind ging, z.B. Taufe, Ausstellung eines Kinderausweises, wurde mir das alleinige Sorgerecht zugesprochen, da das Kind bei mir seinen Lebensmittelpunkt hat. Wir sind in höchstem Maße zerstritten. Über eine Weiterführung des Umgangsrechts wird in unserem Fall nächste Woche entschieden. Für ein Umgangsrecht gibt es keine Regeln, das wird individuell entschieden. Allgemein wird es so vereinbart, daß der Kindesvater sein Kind jedes 2. Wochenende bekommt sowie jede 2. Ferienhälfte und den 2. aller Feiertage. Hierfür ist natürlich maßgeblich, ob eine Bindung zum Kindesvater eine Übernachtung des Kindes überhaupt zuläßt. Wenn die Kindeseltern sich einigen können, stellt das auch im Kleinkindalter noch kein Problem dar. Falls es zu Streitigkeiten kommt, zieht sich das sehr häufig bis zum Schulalter. Mitnehmen darf er das Kind also sofort, wenn er sich mit der Kindesmutter einig ist oder aber eben dann, wenn eine Bindung zum Kind besteht oder aufgebaut worden ist. Dann fängt man meist langsam an stundenweise und steigert sich dann je nach Alter des Kindes. Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. Liebe Grüße und starke Nerven, falls Du einen ähnlichen Prozess durchmachen mußt wie ich...