an0N_1269180199zHabe mein Eigenes geschrieben...
es war nur eine geringfügige Beschäftigung während der Elternzeit, Dauer 1 Jahr!
Trotzden soll es natürlich sehr gut sein.
Schau mal:
Frau-geboren am-, war vom-bis-
als kaufmännische Angestellte in unserem Unternehmen tätig.
Zu ihren Aufgaben gehörte im Wesentlichen:
-Gestalten des lnternet-Shops
-Aufbau des Sortiments
-Preisbestimmung
-Angebotsgestaltung mit kreativer Artikelbeschreibung
-Einstellen der Artikel in den Shop
-Pflege des Shops
Weiterhin war Frau- für unser Pfandleihhaus tätig.
Zu ihren Aufgabengebiet hier gehörten:
-Beurteilen der Ware
-Bestimmen der Kreditsumme
-Datenbankpflege
-Vorbereiten von Versteigerungsauktionen
Frau-erfüllte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
und Ihre Leistungen fanden in jeder Hinsicht unsere vollste Anerkennung.
Sie erledigte ihre Tätigkeiten auch in angespannten Situationen stets hoch motiviert und
engagiert und ist in höchstem Maße pünktlich und zuverlässig.
Sie übernimmt sehr gern neue Aufgaben, in die sie sich durch eine sehr schnelle
Auffassungsgabe und Kooperationsfähigkeit immer wieder problemlos einarbeitet.
Die Qualität ihrer Arbeit lag stets deutlich über dem durchschnittlichen Standard.
Arbeitsmenge und Arbeitstempo lagen ebenfalls weit über unseren Anforderungen.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich.
Das Arbeitsverhältniss endete am-aus betriebsbedingten Gründen.
Wir bedauern diese Entwicklung sehr, bedanken uns bei Frau - für ihre stets wertvolle Arbeit und wünschen ihr beruflich wie privat alles Gute und weiterhin viel Erfolg