Also
das alleinige Sorgerecht wird einer ledigen Mutter automatisch gegeben, wenn nichts anderes beantragt wurde, da tut die Vaterschaftsanerkennung nichts zur Sache. Wenn du eine Bescheinigung davon brauchst (und die braucht man bei vielen Dingen wie zB Elterngeld- & Kindergeldantrag, Kitaanmeldung, Umzug usw - ich spreche da aus Erfahrung) brauchst du bloß beim Jugendamt Bescheid geben die verfassen dann ein Schreiben worin die alleinige Sorge bestätigt wird. Mit dem alleinigen Sorgerecht besitzt du auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, dadurch bestimmst du wann und wielange dein Kind sich wo aufhalten darf. Wo dein Kind also über Nacht bleibt, entscheidest du. Das Umgangsrecht besitzt der Vater mit der Vaterschaftsanerkennung trotzdem, dieser wird aber langsam aufgebaut und mit der Zeit natürlich auch mal mehrere Stunden oder auch mal über Nacht. Allerdings kenne ich mich damit nicht so gut aus, da sich der Vater meiner Tochter sich nicht um sie schert.. bei einem Kind, welches gestillt wird, ist ja aber logisch das es nicht bis Ultimo von der Mutter getrennt bleiben kann, da wird sich dann für gewöhnlich nach dem Rhythmus vom Kind gehalten oder aber - falls es für die Mutter in Frage kommt - die Milch abgepumpt und mitgegeben. Realistisch betrachtet reicht das aber meist nur zum überbrücken einer Mahlzeit.