Also
normalerweise läuft es so, dass du beim JC nen normalen Antrag stellst. Dem Sachbearbeiter sollte dann schon auffallen, dass du evtl. nen Anspruch auf KIZ und Wohngeld haben könntest. Die beiden Leistungen sind vorrangig.
Wenn du in die Zone reinfällst, wo es sein könnte, wirst du beauftragt, eine Proberechnung bei beiden Stellen zu beantragen. Mit der Proberechnung gehst du dann zurück zum JC und da wird dann geschaut, wie die Ansprüche aussehen, also ob Wohngeld und KIZ ausreichen oder ob doch ALG II gezahlt wird.
Du schreibst oben Mann? Habt ihr ein gemeinsames Kind? Grundsätzlich gilt schon, dass man erst eine BG (Bedarfsgemeinschaft) bildet, wenn man ein Jahr lang zusammen wohnt und damit zeigt, dass man füreinander einsteht. Wer allerdings verheiratet ist, zeigt das natürlich schon früher und wer ein gemeinsames Kind zusammen erzieht, auch. Dann würdet ihr als BG gelten und sein Gehalt wird komplett angerechnet.
Es ist halt für dich zu überlegen, mit was du auskommst. Beim JC musst du halt ständig Anträge ausfüllen, Unterlagen einreichen und ALG II ist insgesamt ja auch anders "angesehen" als Wohngeld und KIZ. Ich hab von daher auch ein paar Mal erlebt, dass bei geringen Differenzbeträgen auf das ALG II verzichtet wurde und lieber Wohngeld und KIZ gewählt wurde. Was sich da auch noch unterscheidet, sind die Freibeträge. Je nach vorhandenem Vermögen sollte man das auch bedenken.
LG