Hallo,
ich habe da mal eine Frage mein Kleiner hat letztes Jahr zur Geburt einiges an Geld bekommen und naja wir haben halt im Anfangsbabystress vergessen einen Freistellungsauftrag zu erstellen. Jetzt wurde also Abgeltungssteuer einbehalten, obwohl er natürlich nicht den Freibetrag gesprengt hat. Ich kann mir doch die Abgeltungssteuer wieder zurückholen, oder? Wie mache ich das? Muss ich dazu eine Steuererklärung im Namen des Babys abgeben?
Auch wenn ich es evtl. etwas kompliziert ausgedrückt habe, hoffe ich, dass ihr wisst was ich meine.
Vielen Dank,
mustang089