Guten Abend,
ich werde in 4 Wochen wieder arbeiten gehen und möchte meinen 14 Monate alten Sohn morgens, nachmittags und abends weiter stillen. (KIA unterstützt da und hat schon alles bescheinigt.)
Morgens und abends sind kein Problem, doch nachmittags würde knapp werden, da ich 35 Wochenstunden, 7 h pro Tag arbeiten gehe.
Ich habe jetzt jedoch von der Stillzeit gemäß 7 Mutterschutzgesetz gelesen.
Dieser besagt :
(1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben ....
(2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. ....
Das heißt doch jetzt daß ich zusätzlich eine Stunde weniger arbeiten müßte. I
Wenn ich das also richtig interpretiere, würde ich dann nach 6 Stunden von der Arbeit los können um meinen Zwerg zu stillen ( vorausgesetzt man kann die Stillzeit auch ans Ende der Arbeitszeit legen) und würde aber 7 Stunden bezahlt bekommen?
Hat jemand von Euch die Stillzeit in Anspruch genommen und kann mir was dazu sagen?
Liebe Grüße,
Jeanny