kanita_12126612Mein Text war damals:
Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, daß ich meine bestehende Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes, am 29.12.2015, kündige. Ich möchte Sie darauf hinweisen, daß nach §16 BEEG ein erneuter Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung!
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne unter (Telefonnummer) zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Wurde so akzeptiert.
Hatte damals extra die Formulierung: zu Beginn des neuen Mutterschutzes und dann das Datum des ersten Tages des Mutterschutzes gewählt, damit die mir da keinen Strick draus drehen, weil ich da mitten im Kündigungsverfahren steckte.
Klappte auch ohne Probleme