In Antwort auf gowri_11876193
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Hi du,
die Verträge mit Tagesmüttern sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich - was in Stadt A gilt, kann in Nachbarstadt B schon wieder ganz anders sein.
Um ne wirklich sichere Auskunft zu bekommen, musst du mit dem zuständigen Jugendamt reden!
Allerdings macht die Interpretation der vertraglichen Regelungen durch die Tagesmutter keinen Sinn.
In aller Regel ist der 1. September ja Beginn des neuen Kindergartenjahres, zu dem viele Kinder in einen Kindergarten wechseln.
Somit würden ja alle Eltern, die erst im April/Mai eine Zusage für ihren Kiga-Platz bekommen, vor dem gleichen Problem stehen wie du. Dass das so gedacht ist halte ich für unwahrscheinlich.
Wende dich ans Jugendamt (oder die zuständige Vermittlungsstelle für Tagesmütter), nur die können dir ne sichere Auskunft geben!
Tiri
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Oh, da hab ich etwas nachlässig gelesen...
Vergiss meine Argumentation mit dem Beginn des Kita-Jahres, das greift bei euch ja gar nicht!
Würde mich mal interessieren, warum es die Regelung mit der Kündigungssperre gibt in den Verträgen mit Tagesmüttern?
Ich arbeite selbst in dem Bereich, aber von solchen Regelungen habe ich noch nicht gehört - bin neugierig...
Tiri
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