Nein, dürfen sie NICHT!
Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, falls Dinge in der Wohnung beschädigt werden.
Übliche Praxis ist jedoch, dass Vermieter rückständige Mieten damit aufrechnen oder halt auch NK-Abrechnungen.
Zunächst würde ich die Abrechnung genau prüfen! Vielleicht stimmt die ja gar nicht.
Außerdem würde ich dem Vermieter mitteilen, dass er die Kaution nicht mit der Nachzahlung aufrechnen darf, wenn Ihr damit nicht einverstanden seid. Es ist allerdings richtig, dass die Kaution ohne Nennung von Gründen bis zu 6 Monate einbehalten werden darf!
LG