Hallo Nicole,
wg. dem Jugendamt oder so musst du dir keine Sorgen machen. Wenn man sich für eine Psychotherapie entscheidet, dann läuft das nur über die Krankenkasse (also Chipkarte). Wenn du in Therapie bist, dann zahlst du einmal im Quartal 10.- und das wars.
In Psychotherapie zu gehen hat nichts mit "Unzurechnungsfähigkeit" zu tun. Das ist eine Krankenbehandlung, genau wie beim Hausarzt od. Zahnarzt; dass interessiert das Amt schließlich auch nicht.
Wenn du dich für eine Psychotherapie (es gibt Verhaltenstherapie od. tiefenpsychologisch fundierte Therapie) entscheidest, dann hats du am Beginn 5-6 Kennenlernsitzungen (nennt sich probatorische Sitzungen). Erst danach entscheidest du dich, ob du beim entsprechenden Therapeuten eine Therapie machen willst od. nicht. Der Therapeut schreibt dann dafür einen Antrag für die Krankenkasse.
Überleg dir ruhig vorher , ob es für dich eine Rolle spielt, ob es ein Therapeut od. eine Therapeutin für dich sein soll. Manchmal ist das gut vorher zu überlegen. Manchmal spielt es auch keine Rolle. Auf jeden Fall solltest du dich bei den ersten Terminen wohl fühlen.
Wenn du Fragen hast, kannst du gern noch mal mailen.
Lg, Sunny,
die Psychologin und Verhaltenstherapeutin ist, aber derzeit mit der 10-Monats-Maus zu Hause pausiert...