Soooo...
Bei der Unterhaltaberechnung muss zuerst das Nettoeinkommen bereinigt werden.
Da ich davon ausgehe, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Steuernachzahlungen in den 4000 Euro Nettoeinkommen enthalten sind, gehört er lt Düsseldorfer Tabelle in die 8. Einkommensstufe.
Da das Nettoeinkommen jedoch bereinigt werden muss, kann man 5% des Nettoeinkommens sowie 4% des Bruttoeinkommens abziehen. Das sind einmal Arbeitsaufwendungen (Fahrtwege etc) sowie Altersvorsorge (vL, RR...).
Wenn das weg ist, wird er mit seinem "neuen" Nettoeinkommen in der 7. Einkommenstabelle liegen.
Da der gute Mann allerdings 3 anstatt 2 Personen unterhaltspflichtig ist, darf er noch eine Stufe nach unten rutschen. Somit wären wir in der 6. Stufe.
Hier liegt der Unterhalt für die 2 Kindes dieses Alters bei 406 Euro monatlich. Da hiervon aber noch das halbe Kindergeld abgezogen wird, werden es ca. 316 Euro a Monat a Kind sein.
Sein Selbstbehalt liegt bei 950 Euro. Da sind Mietkosten warm von 360 Euro enthalten.
Um dir auszurechnen wie weit er noch über seinem Selbstbehalt liegt, bräuchte ich das genaue Brutto- und Nettoeinkommen. Inkl. Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen, sonstige Einkünfte, Steuernachzahlungen etc. Erst dann kann ich dir sagen, wie viel für die Frau noch übrig bleibt, da sie den minderjährigen Kindern nachrangig behandelt wird.
Bin mit dem Handy on, deswegen ist es etwas kurz u wirr geschrieben. Falls Fragen da sind: Stellen :mrgreen: