donata_12918613Wo bzw. wie weit weg
wohnt denn der Opa?
Falls wir hier noch immer über Deutschland reden, dann gibt es da gar keine Probleme.
Während des Umgangs mit den Kindern, innerhalb zuvor zwischen den Eltern vereinbarten Umgangszeiten und Absprachen, kann der jeweils Umgang habende Elternteil eigentlich tun und lassen, was er möchte, solange das Kindeswohl dadurch nicht gefährdet wird. Oder die Absicht eines Kindesentzugs im Raum steht.
Sprich -
Eine Reise in die USA oder nach Australien wäre jetzt etwas problematisch. Eine Reise in Kriegs- und Krisengebiete, Katastrophengebiete ebenso.
Die Großeltern besuchen fällt üblicherweise nicht unter solche Negativbeispiele. Das darf er, und zwar ohne sich vorher eine schriftliche Erlaubnis der Kindsmutter geben zu lassen.
Die wird ihn auch nicht jedes Mal um seine schriftliche Erlaubnis bitten, wenn sie mit den Kindern mal "weiter" weg in einen Einkaufspark zum Einkaufen fährt, oder an einem Wochenende mal in einen Freizeitpark oder ein Spaßbad.