finja_12957068Also die fachfrau spricht ;-)
du bekommst immer 14 wochen geld von KK und AG egal wann dein Kind geboren ist...zu früh zu spät wurscht
du bekommst also 8 wochen ab dem 01.08.
hier auch nochmalein Artikel, hoffe es sind alle deine Fragen damit beantwortet
Was ist, wenn sich der Geburtstermin verschiebt?
Seit dem 21. Juni 2002 haben Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen, deren Kind vor dem berechneten Geburtstermin zur Welt kommt, auch wenn es sich nicht um eine medizinisch definierte Frühgeburt handelt.
Wird das Kind nach dem errechneten Termin geboren, wartet die Krankenkasse, bis das Kind geboren wurde und zahlt dann rückwirkend die sechs Wochen Mutterschaftsgeld. Es sei denn, die Frau hat das erwähnte Attest eingereicht, das nicht älter als vier Wochen sein darf, ehe sie in Mutterschutz ging. Dann zahlt die Kasse ab dem angegebenen Geburtstermin.
Dabei bleibt das volle Anrecht auf die acht Wochen Mutterschaftsgeld nach der Entbindung bestehen. Bei Mehrlingsgeburten besteht Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschaftsgeld nach der Entbindung.
LG Katja mit Hannah (*12.04.06)
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