Hallo, ...
... schade, dass es bei euch nicht geklappt hat.
zu deiner frage:
er hat als vater ein umgangsrecht, das in den ersten lebensjahren auf 14tägig wenige stunden beschränkt ist.
er darf euer kind nur mitnehmen, wenn du es ihm erlaubst. du kannst auch besuche bei dir zu hause oder auf spielplatz, etc. vorsehen. je nachdem, wie du die situation einschätzt.
erst später darf er das kind mitnehmen (mit 5 jahren glaube ich) und auch über nacht beherbergen.
natürlich kannst du auch mehr zulassen. das liegt bei dir und dem gefühlszustand des kindes.
lg marqueena