berlin_13021259Vaterschaftsanerkennung!
Du mußt ihn nicht als Vater angeben. Du kannst behaupten - Vater unbekannt.One-night Stand...kein Name-keine Adresse...
Allerdings solltest du dir das gut überlegen!Dein Kind wird irgendwann seine Geburtsurkunde sehen und auch bei bestimmten Sachen vorlegen müssen!
Es macht für dich auch kein gutes Bild...
Was du aber auch wissen solltest,wenn du ihn als Vater angiebst - Er hat dann auf jeden Fall ein Recht auf Umgang! Auch wenn er sich dazu erst in ein Paar Monaten oder sogar Jahren endschließt!
Du mußt es dir sehr gut überlegen!!!Vor allem für dein Kind!
Ich selber bin in einer sch...Situation was das Umgangsrecht angeht.Heut zu Tage ist es leider nicht mehr alles zum wohle des Kindes :(
Denke über das für und wider sehr gut nach-dein Kind wird früher oder später wissen wollen wer sein Vater ist.Und ihr werdet des öffteren mit Fragen konfrontiert werden,warum in der Geburtsurkunde kein Vater steht!
Ich würde dir raten(egal wie du dich endscheidest was die Anerkennung angeht!)in jedem Fall erst mal das alleinige Sorgerecht zu behalten.
Lieben Gruß und alles Gute!!!