fadila_12511496Natürlich hast du ein wahlrecht
Da geht nur niemand drauf ein. Es sei denn es ist unzumutbar zb wenn der aschenbecher vom auto kaputt ist bekommst du natürlich kein neues auto, oder wenn im buch ne seite fehlt kannst du nicht darauf bestehen dass die im nachhinein noch eingesetzt wird.
Aber bei nem kindersitz hat der käufer nen erheblichen nachteil: die sicherheit.
Soviel zur theorie in der praxis wird es so nicht gehandhabt. Steht im bgb frag mich jetzt nicht welcher paragraf. Das mit 2 verbesserungsversuchrn ist richtig, aber danach bekommt man keine neuware sondern hat das recht vom kaufvertrag zurückzutreten