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Forum / Mein Baby

Umtausch kindersitz

Letzte Nachricht: 6. September 2012 um 13:52
Q
qiu_12524479
05.09.12 um 21:28

Hallo alle zusammen!

Hab eine kurze frage an euch. Wenn ein geschäft kinderwagen und kindersitze nicht umtauscht, sind sie dann verpflichtet beim kauf darauf hinzuweisen?

Danke für eure antworten.

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F
fadila_12511496
05.09.12 um 21:30

Soweit ich weiß
müssen sie das. Aber "hinweisen" ist relativ. Wenn es in den AGBs steht, reicht das wohl auch. Oder wenn irgendwo am Regal steht "Kindersitze sind vom Umtausch ausgeschlossen." ist das glaub ich auch genug.

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Q
qiu_12524479
06.09.12 um 6:19


Ich schiebe mal!

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H
henye_12743902
06.09.12 um 8:11

Müssen sie nicht
Rein rechtlich ist ein Umtausch wegen nicht gefallen ( ware ist nicht defekt) eine reine Kulanzsache.

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F
fadila_12511496
06.09.12 um 8:15
In Antwort auf henye_12743902

Müssen sie nicht
Rein rechtlich ist ein Umtausch wegen nicht gefallen ( ware ist nicht defekt) eine reine Kulanzsache.

Stimmt
Daran habe ich so nicht gedacht.

Aber gerade Kinderwagen muss man ja oft bestellen und sie sind im Laden nicht in allen Farben ausgestellt. Gilt da dann nicht die 14-Tage-Regel wie beim Versandhandel? Weil man eben nicht vorher gucken kann, ob es gefällt? Da bin ich mir echt nicht sicher. Vermutlich muss man da einen Juristen zu fragen.

Defekte Sachen müssen sie so oder so umtauschen, egal was dran steht. Garantie kann man nicht durch "nehmen wir nicht zurück" unwirksam machen.

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I
imelda_12344309
06.09.12 um 8:16

Umtausch ohne defekt
Ist kulanz des geschäfts. Sie müssen das nicht umtauschen und demnach nicht drauf hinweisen.

Liegt ein mangel vor hast du ein wahlrecht ob du neue ware oder reparatur willst, wobei bei nem kindersitz würde ich immer auf neu bestehen.

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Kannst du deine Antwort nicht finden?

F
fadila_12511496
06.09.12 um 8:28
In Antwort auf imelda_12344309

Umtausch ohne defekt
Ist kulanz des geschäfts. Sie müssen das nicht umtauschen und demnach nicht drauf hinweisen.

Liegt ein mangel vor hast du ein wahlrecht ob du neue ware oder reparatur willst, wobei bei nem kindersitz würde ich immer auf neu bestehen.

Die Wahl hast Du nicht
Der Händler/Hersteller hat erstmal das Recht, zwei Mal auszubessern. Erst, wenn dann immer noch ein Mangel vorliegt, kannst Du auf Ersatz bestehen.

Bei Kindersitzen kenne ich aber keinen Hersteller, der darauf besteht. Die geben immer Ersatz. Ist ja eine Vertrauensfrage und sie wollen keine Kunden verlieren. Ich denke aber, dass sie je nach Defekt den zurückgegebenen ausbessern und nach eine Überprüfung wieder verkaufen. Aber das ist eine andere Frage.

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I
imelda_12344309
06.09.12 um 8:35
In Antwort auf fadila_12511496

Die Wahl hast Du nicht
Der Händler/Hersteller hat erstmal das Recht, zwei Mal auszubessern. Erst, wenn dann immer noch ein Mangel vorliegt, kannst Du auf Ersatz bestehen.

Bei Kindersitzen kenne ich aber keinen Hersteller, der darauf besteht. Die geben immer Ersatz. Ist ja eine Vertrauensfrage und sie wollen keine Kunden verlieren. Ich denke aber, dass sie je nach Defekt den zurückgegebenen ausbessern und nach eine Überprüfung wieder verkaufen. Aber das ist eine andere Frage.

Natürlich hast du ein wahlrecht
Da geht nur niemand drauf ein. Es sei denn es ist unzumutbar zb wenn der aschenbecher vom auto kaputt ist bekommst du natürlich kein neues auto, oder wenn im buch ne seite fehlt kannst du nicht darauf bestehen dass die im nachhinein noch eingesetzt wird.

Aber bei nem kindersitz hat der käufer nen erheblichen nachteil: die sicherheit.

Soviel zur theorie in der praxis wird es so nicht gehandhabt. Steht im bgb frag mich jetzt nicht welcher paragraf. Das mit 2 verbesserungsversuchrn ist richtig, aber danach bekommt man keine neuware sondern hat das recht vom kaufvertrag zurückzutreten

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F
fadila_12511496
06.09.12 um 8:39
In Antwort auf imelda_12344309

Natürlich hast du ein wahlrecht
Da geht nur niemand drauf ein. Es sei denn es ist unzumutbar zb wenn der aschenbecher vom auto kaputt ist bekommst du natürlich kein neues auto, oder wenn im buch ne seite fehlt kannst du nicht darauf bestehen dass die im nachhinein noch eingesetzt wird.

Aber bei nem kindersitz hat der käufer nen erheblichen nachteil: die sicherheit.

Soviel zur theorie in der praxis wird es so nicht gehandhabt. Steht im bgb frag mich jetzt nicht welcher paragraf. Das mit 2 verbesserungsversuchrn ist richtig, aber danach bekommt man keine neuware sondern hat das recht vom kaufvertrag zurückzutreten

Hm
Natürlich gilt das mit den Verbesserungsversuchen nur, wenn danach auch ein "Neuzustand" hergestellt werden kann. Also eine reingeklebte Buchseite ist wohl kaum ein neuwertiges Buch Aber wie eben beim Aschenbecher, können nur Teile ausgetauscht oder verbessert werden. Wenn zB bei einer Hose eine Naht ein Stück offen ist, darf der Hersteller das doch reparieren und muss Dir keine neue Hose geben. Schließlich ist die Hose nach der Reparatur völlig neuwertig und man kann sie von einer neuen Hose nicht unterscheiden. (Vorausgesetzt natürlich die Reparatur wurde entsprechend fachgerecht ausgeführt.)

Jedenfalls hat mir meine Schwester das so erzählt, als ich sie für ihre Wirtschaftsrechtsklausur abgefragt habe. Aber vielleicht habe ich es auch falsch verstanden, bin ja kein Jurist

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Q
qiu_12524479
06.09.12 um 13:52

Danke euch
Für die antworten. Leider ist an dem sitz nichts defekt. Mein mann hat den sitz als überraschung gekauft als ich mit meiner tochter in münchen war. Aber sie mag ihn nicht

Werde gleich nochmal in den laden fahren und
mit denen reden. Vielleicht nehmen sie ihn ja doch zurück. Ist ja nix dran. Sie hat vielleicht ne halbe stunde drin gesessen bis jetzt.

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