In Antwort auf florina911
Mein Gedanke war dass sie
diesen Vorschuß beziehen könnte?
Aber er würde da sicher regelmäßig darüber informiert werden denke ich...
Zu Beginn der Trennung war er kurze Zeit arbeitslos und sie hat gleich Vorschuß vom JA kassiert. Das hätte sie, soweit ich weiß, nicht machen müssen, oder? Oder bekommt sie diese Summe automatisch vom Sozialamt abgezogen?
Huhu
sie muss uvg beantragen wenn der vater nicht zahlt..aber er wird vom JA angeschrieben und muss nachweisen,dass er nicht zahlen kann...sind ja schliesslich auch schulden die er aufbaut...
und dem sozialamt reicht ein schreiben,dass der vater den unterhalt bar bezahlt...nicht wie unten geschrieben wurde,dass man kontoauszüge zeigen muss...
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