Er muß dir den Ausgleich zahlen,der zwischen deinem Lebensstandard vor Geburt Kind u.jetzt ist!
Wenn Du aufgrund der Betreuung eines Kindes nicht arbeiten kannst, muss er Dir im Falle einer Trennung, den Betrag als Ausgleich zahlen, der Dir Deinen Lebensstandard sichert, den Du hattest, bevor das Kind kam.
Angenommen Du hast vorher gut verdient und bist im erziehungsjahr, muss er Dir den ausgleichenden Betrag zahlen.
Wenn Du aber vorher nicht gut verdient hast, dann muss er auch nur einen geringeren Unterhaltsbetrag zahlen.
Mein aktueller Fall ist folgender. Mein Ex verdient auch sehr gut.Ich habe studiert und nebenbei immer viel schwarz gearbeitet.Als ich schwanger wurde, hab ich mich irgendwann arbeitslos gemeldet, weil mir das mit der rum jobberei zu viel wurde.Er hat mich auch betrogen und hatte plötzlich eine neue Freundin. Jedenfalls ist es so, dass ich im Januar entbunden habe.
Ich habe alle meine kraft zusammen genommen und gute Miene zum bösen Spiel gemacht und ihn immerhin dazu gebracht, dass wir eine notarielle Unterhaltsvereinbarung bezüglich des Kindesunterhalts in Höhe von 600,- monatl. getroffen haben(abzügl. hälftiges Kindergeld bleiben 518,- Barunterhalt fürs Kind).
Ich bin ja nun seit ein paar Monaten arbeitslos, jedenfalls ist es so, dass er meinen vollen Unterhalt drei Jahre lang bezahlen muss. In meinem Fall sind das 686,- monatlich. Das ist der volle Hartz IV- Satz. zuzüglich Kindesunterhalt. Da bleiben mir aber nur 208,- monatlich fürs Kind, da mir bei Hartz IV nur diese Summe fürs Kind zusteht. Der Kindesunterhalt, den wir vereinbart haben, wird mit meinem Bedarf verrechnet. Solange ich arbeitslos bin erhalte ich zwar nicht den vollen Unterhaltsbetrag fürs Kind, aber sobald ich arbeiten gehe, kriege ich ihn. Und ich habe nicht vor, drei jahre zu hause zu bleiben.
Ich habe ihn deshalb zu dieser notariellen Vereinbarung gedrängt, da ich sonst über die Unterhaltsstelle des jobcenters einen viel niedrigeren Unterhaltssatz fürs Kind berechnet bekommen hätte. Von diesen 600,- Ki Únterhalt kann er nicht abweichen, bzw. diesen verringern, da das gesetz sagt, kindesunterhalt darf, bis auf ganz seltene Ausnahmen, nur erhöht werden- aber nicht verringert. Man darf nur zum Kindeswohl entscheiden, nicht dagegen.
Ich habe kürzlich mit der Unterhaltsstelle des Jobcenters tel., da ich wissen wollte, ob er dem Jobcenter gegenüber Auskunftsverpflichtet bezügl. seines Einkommens ist. Weil ich keinerlei Angaben habe, wieviel er monatl. verdient.
Das Problem ist, dass er als Geschäftsführer seiner Firma eingetragen ist, heißt, er erhält monatl. ein Geschäftsführergehalt. das ist nicht so wahnsinnig hoch. Entscheidend sind bei ihm die jährl. gewinnausschüttungen- die sind sehr hoch.
Leider habé ich über die Summe keine Informationen. Ich habe die Auskunft erhalten, dass er nur dann Áuskunftsverpflichtet ist, wenn er nicht freiwillig den Höchstsatz der Sozialleistungen bezahlt. Wenn er das also freiwillig zahlt, was er wohl tut, habe ich wieder keinen Einblick in seine Finanzen.
Der Bearbeiter sagte mir auch, dass es natürlich sein kann, dass er monatl. einen viel höheren Ki unterhalt zahlen muss. Dann sind die Grenzen nach oben hin offen.
Jetzt bin ich am überlegen, wie ich das anstelle, dass ich ihn ernsthaft durchprüfen lassen kann. Weil ich bin als Mutter verpflichtet, wenn ich den Eindruck habe, dass mein Kind zu wenig Unterhalt bekommt, der sache auf den Grund zu gehen. Ansonsten handel ich gegen das Kindeswohl und mach mich strafbar.
Das hat mir die Anwältin damals auch gesagt, dass wenn ich wissentlich mit dem Ki Vater eine vereinbarung zu seinen gunsten treffe, ist das gegen das gesetz.
Mir ging es damals darum, dass ich die Vaterschaftsanerkennung seinerseits habe und überhaupt irgendeine Vereinbarung in der hand habe, weil ich weiß, dass man sowas lange rauszögern kann und das ganz große probleme machen kann und viele rennereien bedeutet. Und dann im endeffkt ein viel geringeres ergebnis hat.
Ich will hier nicht meine eigene Geschichte unbedingt erzählen, sondern denke, dass du dadurch vielleicht bißchen einblick ist, wie die rechtslage und zusammenhangslos sind sachen manchmal schwer zu erklären...
Ein Problem sehe ich bei euch. Wenn er offiziell nichts hat, dann wird es schwer, ihn festzunageln. Ich weiß ja nicht, was er für ein Mensch ist und was er für Geschäfte macht, aber irgendwo muss er ja sein geld angelegt haben oder horten.wenn du darüber nachweise finden kannst, kontoauszüge oder ähnliches, dann hast du was in der hand. (wenn er aber schlau ist, hat er das wahrscheinlich im firmentresor...und nur er kommt ran) Wenn er wirklich nichts offiziell hat, dann erläutere ihm die rechtslage. Dass du bevor das Kind da war, so und soviel verdient hast und mit einem halbtagsjob jetzt nur so und so viel verdienen wirst. Er soll außergerichtlich zustimmen, dir die Differnz zu zahlen. Was ist mit dem Kindesunterhalt? Würde er einsehen, seinem Kind einen angemessen Betrag zu zahlen? Oder meinst du, er geizt da rum. Mein Ex war da z.B. so, dass es ihm seine ehre geboten hat, der vereinbarung zu zustimmen...ha, ha das waren seine worte...der mann, der mich schwanger sitzen ließ und mit einer hinterhältigkeit betrogen hat, sagte sowas :-)
Du sagst, er will die Trennung nicht...das wird eh schwer werden, weil männer, die verlassen wurden, können mit ihrer gekränkten eitelkeit meist nur schwer umgehen...ich weiß jetzt auch nicht deine genaue geschichte, um dir den ultimativ schlauen ratschlag geben zu können...geh zum anwalt und lass dich beraten. kostet ca. 100 - 150,-...
so ich hör jetzt auf zu schreiben! Vielleicht hilft Dir das auch nicht, was ich dir schreibe...
Gruß Jule