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Forum / Mein Baby

Unterhalt - Unterhaltsvorschuss

Letzte Nachricht: 24. November 2017 um 12:52
L
lunis_12328229
21.11.17 um 22:21

Guten Abend, vielleicht kennt sich ja jemand gut mit dem Thema Unterhalt aus.
Der Kindesvater und ich haben und dieses Jahr im Mai getrennt,
Unsere kinder(6&2) leben bei mir, ich arbeite, bekomme Unterhalt für beide nach Düsseldorfer Tabelle und der Rest wird vom Jobcenter aufgestockt. 
mein Expartner heiratet im März und bekommt mit seiner neuen Partnerin im Mai ein Kind und geht dann voraussichtlich für 1 Jahr in Elternzeit. Ich nehme also an, dass er dann keinen Unterhalt mehr zahlen kann und ich beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen muss. (Er sagt, dass er dann nichts mehr übrig hat)
Der Betrag ist dann ja aber weniger, bekomme ich die Differenz dann vom Jobcenter oder fehlt mir dann in Zukunft die übrige Differenz? Wäre toll, wenn mir da evtl. Jmd. Weiterhelfen könnte. Danke

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carpe3punkt0
carpe3punkt0
22.11.17 um 0:05

Zumindest steht dir Unterhaltsvorschuss zu.
Das bekommst du vom Jugendamt bzw vom betreffendem Amt für Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt. Das Jobcenter kommt erst dafür auf, wenn dir kein Unterhaltsvorschuss zusteht oder der Antrag noch läuft.

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carpe3punkt0
carpe3punkt0
22.11.17 um 0:06

Achso...nein, du bekommst dann lediglich den Mindestunterhalt, den dir der Unterhaltsvorschuss gewährt. Der Unterhaltsvorschuss deckt nur den Mindestunterhalt ab.

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L
lunis_12328229
22.11.17 um 0:11
In Antwort auf carpe3punkt0

Achso...nein, du bekommst dann lediglich den Mindestunterhalt, den dir der Unterhaltsvorschuss gewährt. Der Unterhaltsvorschuss deckt nur den Mindestunterhalt ab.

Danke für die Antwort  also ist es zukünftig zb so, dass ich wahrscheinlich so in etwa 200-300€ weniger im Monat habe?

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carpe3punkt0
carpe3punkt0
22.11.17 um 10:00
In Antwort auf lunis_12328229

Danke für die Antwort  also ist es zukünftig zb so, dass ich wahrscheinlich so in etwa 200-300€ weniger im Monat habe?

Ne, so ist es auch nicht.
Du wirst ja schon vom Jobcenter aufgestockt. Also wird beim Jobcenter dein Verdienst und der Unterhalt verrechnet. Bekommst du weniger, weil du nur den Mindestunterhalt bekommst, dann wird der zu verrechnende Betrag beim Jobcenter geringer und deine Aufstockung wird erhöht. 

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lunis_12328229
22.11.17 um 22:09

Ne das ging Ruck Zuck. Ich bin mir den Kindern im Mai ausgezogen, und sie ist direkt ein paar Tage später zu ihm gezogen. Sie hatte auch noch einen Freund. Ach das geht bei ihm alles Knall auf Fall... Im März wird geheiratet, bevor im Mai das Kind kommt. 
Es ist momentan so, dass wir nixht beim Jugendamt waren, weil das Jobcenter den Unterhalt festgelegt hat. Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann muss er jetzt den nächsten Schritt machen?

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L
lunis_12328229
22.11.17 um 23:12

Nein, seit ein paar Monaten können wir leider nicht mehr vernünftig miteinander reden, weil seine Freundin das auch nicht möchte, und er macht es so wie sie es möchte. Die Kinder nimmt er auch nicht, weil er sie nicht mit unseren Kindern überfordern möchte. (Seine Worte)

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ajith_12071562
23.11.17 um 6:10
In Antwort auf lunis_12328229

Nein, seit ein paar Monaten können wir leider nicht mehr vernünftig miteinander reden, weil seine Freundin das auch nicht möchte, und er macht es so wie sie es möchte. Die Kinder nimmt er auch nicht, weil er sie nicht mit unseren Kindern überfordern möchte. (Seine Worte)

Das tut mir sehr leid. Jetzt einfach ein neues Kind zu zeugen und eure beiden zu negieren ist menschlich unterste Schublade...ich hab auch zwei kinder, zwei Jungs und sie sind auch 6 und 2..... Ich bekomme Unterhaltsvorschuss, der Papa der kinder studiert noch. In deiner Situation würde ich dir folgendes raten: geh zum Jugendamt, und lass dich dort beraten. Wenn seine neue Freundin schon so anfängt wird sie in Zukunft nicht begeistert sein das ein Teil seines Einkommens an "deine" Kinder geht. Und er muss schon sehr wenig verdienen um nicht mehr zahlungsfähig zu sein. Ich rate dir zum Jugendamt zu gehen, lass dich dort beraten. Ich bin bis Januar auch noch Aufstockerin. Dann arbeite ich wieder mehr. UHV und unterhalt wird mit eingerechnet, so wie carpe schrieb. Wenn du also trotz unterhalt Aufstockung erhältst, wird dein Einkommen nicht sinken. Denn UHV ist ja weniger als der Unterhalt laut Tabelle.

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P
pipaneu
24.11.17 um 12:52

Ich würde mich da nochmal beim Jugendamt schlau machen. Meines Wissens nach kann er nicht einfach in Elternzeit und sagen, Pech ich zahle nicht in der Zeit. Entweder er zahlt den festgelegten Betrag weiterhin oder kann nicht in Elternzeit. 

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