Is kompliziert
Vorrangig ist der Kindsunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, was in Relation zu seinem Gehalt steht.
Von der Summe der Düssedorfer Tabelle kann er noch hälftig das Kindergeld geltend machen.
Dann erst wird weiter gerechnet und das ist wirklich verdammt kompliziert weil es da um seinen Selbstbehalt geht, den er je nach Auslagen nach oben schrauben kann.
Ich würde dir empfehlen dich mal anwaltlich beraten zu lassen (wirklich gute Empfehlung, bei Geld hört alle Freundschaft auf und ich hab am 1. September Gerichtstermin genau wegen dieser Sache!!)
Aber es ist so wie Jaseble schrieb, das nennt sich Betreuungsunterhalt und wird bei außerehelichen Kindern 3 Jahre gezahlt.