Ich denke Dein Freund
sollte umgehend anwaltlichen Rat einholen.
Hier wären, aus meiner Sicht, zwei Baustellen zu bearbeiten.
Zum einen die Ehe, aus welcher, wie hier schon angeführt, eventuelle Unterhaltsansprüche der Ehefrau resultieren könnten. In der Regel sind diese zwar bei nur kurzer Ehezeit, wurde hier auch schon gesagt, nicht gegeben.
Allerdings würde ich an diesem Punkt nicht stehen bleiben, sondern versuchen, einen Annullierung der Ehe durchzubekommen.
In Ausnahmefällen - etwas bei arglistiger Täuschung - kann eine Ehe annulliert, also aufgehoben, "rückgängig" gemacht werden.
Die arglistige Täuschung würde ich hier damit begründen, dass Dein Freund hier durch Täuschung zur Eheeingehung bestimmt wurde, also die Noch-Ehefrau über ihren Willen getäuscht hat, mit ihm eigentlich KEINE Ehe/Partnerschaft zu führen, sondern offenbar nur einen Geldgeber, Versorger, Zahlvater für ihr Kind gesucht hat.
Insoweit wäre es hilfreich, wenn Dein Freund die Bemerkung der "netten Dame" bei Facebook sichert (kopieren, ausdrucken).
Vielleicht kann ja auch jemand die "nette Dame" mal fragen, was genau sie mit ihrer Bemerkung gemeint hat.
Eine Annullierung der Ehe KÖNNTE auch hilfreich sein, für eine "Rückgängigmachung" der Adoption.
Auch das ist in - sehr sehr engen - Ausnahmefällen möglich.
Auch hier kommt als Grund für die Rückgängigmachung arglistige Täuschung in Betracht.
Man könnte/müßte argumentieren, dass die Adoption NUR im Hinblick auf die geschlossene Ehe (daher wäre es hilfreich, wenn man die Ehe annullieren läßt - das Annullierungsverfahren wäre hier mithin eine Art "Beweismittel" für das Adoptionsaufhebungsverfahren) überhaupt vorgenommen wurde.
Nur WEIL Dein Freund auf eine tragfähige, ehrliche Beziehung mit der Noch-Ehefrau gebaut hat, davon ausging, dass auch sie eine solche Beziehung/Partnerschaft wollte, und er mit seiner Frau ein "normales" Familienleben führen wollte, hat er sich letztlich zur Adoption ihres Kindes entschlossen.
Er wollte eine Ehe und eine Familie leben.
Wäre es nicht zur Eheschließung gekommen, hätte er gewußt, dass die Frau innerlich gar nicht beabsichtigt, mit ihm das - von ihm gewünschte - Familienleben tatsächlich zu leben, hätte er sich selbstverständlich niemals zur Adoption des fremden Kindes entschieden.
Nur Zahlvater für ein "nicht-leibliches" Kind wollte er nie sein - unter dieser Voraussetzung hätte er nie die Adoption vorgenommen.
Irgendwie in diese Richtung sollte seine Argumentation gehen.
Zum Kind - natürlich ist es für das Kind schlimm, wenn der Adoptivvater es jetzt wieder "zurückgeben" würde.
Aber auf Deinen Freund kommen da nicht nur Unterhaltsansprüche des Kindes zu, dieses hat auch Erbansprüche.
Falls/Wenn Dein Freund mal mit einer anderen Frau eine Familie gründet, Kinder bekommt - dann sind hier Auseinandersetzungen größerer Art möglich; insbesondere wenn sich dann vielleicht noch die jetzt Noch-Ehefrau einschaltet.
Außerdem kann Dein Freund auch wenn die Adoption rückgängig gemacht werden sollte, für das Kind dasein.
Den Versuch, Ehe wie Adoption "aufheben" zu lassen, sollte er jedenfalls unternehmen.