Also
Hallo,
War die Schwangerschaft für deine Eltern vollkommen überraschend?
Lass deinem Vater Zeit damit zurecht zu kommen, wenn das Kind erstmal da ist, überwiegt meistens die Freude daran. Und es ist schön, ein Enkelkind aufwachsen zu sehen.
Und der Unterhaltsvorschuß ist für das Kind da, d.h. das Kind hat einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuß und du musst diesen als gesetzlichen Vertreter des Kindes beantragen. Natürlich kannst du diesen ablehnen, würde ich aber nicht tun. In der Zeit kannst du das ganze Geld dringend brauchen.
Wenn dein Vater meint, dass du ein Schmarotzer bist, dann kannst du ihm ja erklären, dass der Unterhaltsvorschuß nur geliehen ist....der leibliche Vater muss das Geld i.d.R. wieder an das Jugendamt zurückzahlen, wenn er zahlungsfähig ist.
Und der Unterhaltsvorschuß wird nur bis zum 7. Lebensjahr gezahlt.
lg
Stern