In Antwort auf jia_981143
Also
Ich bin nicht verheiratet. Aber nen Mann hab ich
, nur ist er kein Ehemann
Da mein Mann ja nicht in D Steuern zahlt und ich ja auch zb keine gemeinsame Steuererklärung machen kann mit ihm oder eben 3 und 5 machen könnte( mein Mann ist Grossverdiener), gelte ich somit steuerlich als "Alleinerziehend"?
Zum Job: Ich soll hier eine (mom. noch) 1Mann Filiale auf Mallorca darstellen. Das Arbeitsfeld ist also weit, ich bin aber für alles entsprechend qualifiziert ( jedoch unstudiert). Erstmal 20h, weil ja auch erstmal alles aufgebaut werden muss und erstmal entsprechend wenig Arbeit dasein wird. Es wird dann irgendwann mehr.
Hierbei ist nochmal extra ein Firmenhandy, Schlepptop und Internet dabei. Und kmGeld, da ich mom mein eigenes Auto nutzen werde.
Nein,
Du zählst nicht als alleinerziehend wenn Du in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebst, das weiß ich sicher...
Du bist Stk. 1!!
Und ich habs jetzt nochmal per brutto-netto-Rechner angeschaut, um auf 1100.- zu kommen bräuchtest Du etwa 1550.- brutto.
Der Job hört sich wirklich gut an, Glückwunsch!
Das Gehalt ist super würde ich sagen...
Nochwas zur Steuererklärung:
Ihr seid ja steuerlich getrennt veranlagt und jeder macht seine Erklärung extra. Der Vater kann aber Unterhalt für Frau und Kind absetzen wenn die Frau entsprechend wenig verdient.
Dazu gibst Du Deine Einkommensverhältnisse bei der Erklärung Deines Partners mit an.
Für mich war das auch neu, hat bei meinem Freund aber wirklich richtig viel ausgemacht. Er bekam das 4-fache der sonstigen Rückzahlung dadurch!
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