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Forum / Mein Baby

Unterschied brutto-netto, Steuerklasse...bitte HIlfe, es ist wichtig

Letzte Nachricht: 12. November 2012 um 20:34
J
jia_981143
12.11.12 um 14:40

Hallo,

mensch Mädels, ihr wisst doch immer alles

Ich hab einen tollen Job an Land gezogen! Es geht jetzt um die Lohnverhandlung. Es ist allerdings eine Firma mit Sitz in Deutschland.(wie ja viele wissen, lebe ich auf Mallorca).
Hier in Spanien verhandelt man immer netto oder eben gleich Tarif und fertig.
Und in Deutschland geht das alles über brutto.

Erste Frage:
Welche Steuerklasse bin ich? Eins?
Wenn ich mich für die Geschichte jetzt wieder in Deutschland melde, gelte ich da ja als "Alleinerziehende"...
Ich werde meine Steuererklärung dann wieder in Deutschland machen.

Zweite Frage:
Wie ist dann der UNterschied zwischen brutto und netto?
Ich möchte 1100 netto verdienen, welches brutto muss ich da also verlangen?
(20h von Mo-Fr, es wird auch mal ein "noteinsatz" am WE geben können) Ist das ok als GEhalt?

Wieviel Urlaubstage sind mom normal, ds haben wir auch noch nicht verhandelt...

Bitte helft mir mal, die wollen, dass ich ds heruasfinde und von hier aus einen deutshen Anwalt anrufen etc ist wegen der BEzhlung kompliziert....

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C
cassy_13021794
12.11.12 um 15:04

Hallo!
Wenn du nicht verheiratet bist (schreibst leider nichts dazu) bist Du Steuerklasse 1.
Um 1100 E netto zu bekommen, bräuchtest du etwa 1550.- brutto.
Ob das Gehalt angemessen ist, kann man erst sagen um was es geht, ist ja ein Unterschied ob du eine gelernte Kraft bist oder ungelernt etc...

Urlaubstage geht u.A. nach Alter. Bei 30 Jahre ist eine Grenze.
Zwischen 26 und 30 Tage etwa...

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L
lucia_11975577
12.11.12 um 17:58

Hi
Bei Skl 1 und 1100 netto würdest du so bei 1800 brutto liegen

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L
lucia_11975577
12.11.12 um 18:06

Für die berechnungsgrundlage ist das egal
Denn zw 1 und 4 gibt es keine Steuervergünstigung

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L
lucia_11975577
12.11.12 um 18:06
In Antwort auf lucia_11975577

Für die berechnungsgrundlage ist das egal
Denn zw 1 und 4 gibt es keine Steuervergünstigung

Bei 3 oder 5 wäre das anders

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J
jia_981143
12.11.12 um 20:00

Also
Ich bin nicht verheiratet. Aber nen Mann hab ich , nur ist er kein Ehemann

Da mein Mann ja nicht in D Steuern zahlt und ich ja auch zb keine gemeinsame Steuererklärung machen kann mit ihm oder eben 3 und 5 machen könnte( mein Mann ist Grossverdiener), gelte ich somit steuerlich als "Alleinerziehend"?

Zum Job: Ich soll hier eine (mom. noch) 1Mann Filiale auf Mallorca darstellen. Das Arbeitsfeld ist also weit, ich bin aber für alles entsprechend qualifiziert ( jedoch unstudiert). Erstmal 20h, weil ja auch erstmal alles aufgebaut werden muss und erstmal entsprechend wenig Arbeit dasein wird. Es wird dann irgendwann mehr.
Hierbei ist nochmal extra ein Firmenhandy, Schlepptop und Internet dabei. Und kmGeld, da ich mom mein eigenes Auto nutzen werde.

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C
cassy_13021794
12.11.12 um 20:34
In Antwort auf jia_981143

Also
Ich bin nicht verheiratet. Aber nen Mann hab ich , nur ist er kein Ehemann

Da mein Mann ja nicht in D Steuern zahlt und ich ja auch zb keine gemeinsame Steuererklärung machen kann mit ihm oder eben 3 und 5 machen könnte( mein Mann ist Grossverdiener), gelte ich somit steuerlich als "Alleinerziehend"?

Zum Job: Ich soll hier eine (mom. noch) 1Mann Filiale auf Mallorca darstellen. Das Arbeitsfeld ist also weit, ich bin aber für alles entsprechend qualifiziert ( jedoch unstudiert). Erstmal 20h, weil ja auch erstmal alles aufgebaut werden muss und erstmal entsprechend wenig Arbeit dasein wird. Es wird dann irgendwann mehr.
Hierbei ist nochmal extra ein Firmenhandy, Schlepptop und Internet dabei. Und kmGeld, da ich mom mein eigenes Auto nutzen werde.

Nein,
Du zählst nicht als alleinerziehend wenn Du in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebst, das weiß ich sicher...
Du bist Stk. 1!!

Und ich habs jetzt nochmal per brutto-netto-Rechner angeschaut, um auf 1100.- zu kommen bräuchtest Du etwa 1550.- brutto.

Der Job hört sich wirklich gut an, Glückwunsch!
Das Gehalt ist super würde ich sagen...

Nochwas zur Steuererklärung:
Ihr seid ja steuerlich getrennt veranlagt und jeder macht seine Erklärung extra. Der Vater kann aber Unterhalt für Frau und Kind absetzen wenn die Frau entsprechend wenig verdient.
Dazu gibst Du Deine Einkommensverhältnisse bei der Erklärung Deines Partners mit an.
Für mich war das auch neu, hat bei meinem Freund aber wirklich richtig viel ausgemacht. Er bekam das 4-fache der sonstigen Rückzahlung dadurch!

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