Hat deine Kollegin Kinder
oder andere (für sie) wichtige Gründe, warum sie genau in dem Zeitraum Urlaub nehmen möchte?
Mitarbeiter mit Kindern haben nicht per se Anspruch auf den gewünschten Urlaub
Das Gesetz besagt:
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Dies bedeutet dass der Arbeitgeber abwägen muss, welcher Arbeitnehmer den Urlaub in den Sommerferien nach sozialen Gesichtspunkten am ehesten nötig hat. Dies sind in der Praxis zwar häufig Mitarbeiter mit Kindern allerdings nicht immer.
Kann deine Kollegin zB nur zu einer bestimmten Zeit gemeinsam mit ihrem Partner Urlaub machen, hat auch sie ein berechtigtes Interesse.
Ihr solltet euch im Interesse des Betriebsklimas einigen, andernfalls entscheidet der AG.