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Forum / Mein Baby

Vater eintragen oder nicht? dringend Rat gesucht!

Letzte Nachricht: 9. Dezember 2011 um 20:05
R
rilla_12282303
20.11.11 um 23:40

Hallo liebe Mitglieder, ich möchte euch gerne mein Problem schildern und hoffe ich bekomme ein paar Meinungen zu lesen um meine Entscheidung zu vereinfachen.

Zu meinem Problem:

Ich hatte eine kurze Beziehung (3 Monate), hat nicht geklappt, also haben wir uns getrennt. Leider habe ich nach der Trennung erfahren, dass ich schwanger bin. Ich hab ihm davon erzählt und er war fassungslos und wollte, dass ich abtreibe, da er schon ein Kind hat für das er zahlen muss. Ich entschied mich für das Kind und er ist jetzt auch da .

Ich hatte keinen Kontakt zum Vater seitdem. Nur 3 oder 4 Mails in denen er mich überzeugen wollte ihn nicht einzutragen, weil ich so mehr geld vom Staat bekommen würde... (Ist aber doch Betrug???) Und er sagte, dass wenn ich ihn Eintrage, würde er ständig her kommen wollen und wenn ich ihn nicht eintrage, dann lässt er mich in Ruhe. Dann war funktstille...

Ich habe übrigens seit Ende des 3ten Monats einen neuen Freund, wir ziehen jetzt auch bald zusammen (bzw. er hat seine Wohnung gekündigt, da er eh schon bei mir wohnt) und ist der beste Ersatz-Papi der Welt.

Naja und irgendwie war der echte Vater auch total ausgeblendet und jetzt nach der Geburt ist das Thema natürlich wieder auf den Tisch gekommen. Ich habe bis jetzt keinen Vater angegeben und weiß auch einfach nicht, ob ich das machen soll.

Der leibliche Vater hat keine Lust auf das Kind und nimmt die Eintragung nur als Druckmittel: "Wenn du mich einträgst und ich dadurch zahlen soll, dann werde ich ständig bei euch sein und das willst du doch nicht?" Er meint weiterhin wie schon geschrieben, dass ich mehr Geld bekommen würde, wenn ich keinen Vater eintrage. Auf jeden Fall schreibt er so (geredet haben wir seitdem nicht mehr), dass er da kein bock drauf hat und am liebsten eben nicht eingetragen werden will und somit nicht zahlen muss.

Was soll das denn für ein Vater werden?? Ich bin echt am überlegen ihn nicht einzutragen und dadurch mein Kind vor Entäuschungen zu schützen.... Ich weiß einfach nicht was ich machen soll...

Finanziell bin ich eigentlich sogar auf den Unterhalt angewiesen, da ich Studentin bin. Ich bekomme nur Bafög und Kindergeld und würde damit bei knapp 900 euro liegen und von diesen 900 euro muss ich eben alles zahlen. Irgendwie Unterhaltsvorschuss oder so steht mir ja nicht zu, weil ich den Staat dann ja betrügen würde und das will ich auch nicht...

Was für eine Meinung habt ihr dazu?

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S
simge_13025423
21.11.11 um 17:45

Eintragen ja oder nein
Hallo,

Ich kann deine überlegungen verstehen. Es gibt die moglichkeit ihn einfach nicht zu erwähnen und den unterhaltsvorschuss bekommst du trotzdem. Ich habe den vater meines kindes auf der geburtsurkunde nicht eintragen lassen, ihn aber beim jugendamt angegeben und bekomme unterhaltsurschuss. Ein recht sie zu sehen hat er zwar, macht er aber nicht weil er sivh dann mit dem jugendamt auseinander setzen müsste.

Du kannst beim jugendamt äußern das du besuche unter aufsicht willst, dann habrn die meisten männer schon kein bock mehr .

Die angabe in der geburtsurkunde hat nix mit dem unterhalt zu tun. Hoffe dir ein wenig helfen zu können

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R
rilla_12282303
21.11.11 um 20:41
In Antwort auf simge_13025423

Eintragen ja oder nein
Hallo,

Ich kann deine überlegungen verstehen. Es gibt die moglichkeit ihn einfach nicht zu erwähnen und den unterhaltsvorschuss bekommst du trotzdem. Ich habe den vater meines kindes auf der geburtsurkunde nicht eintragen lassen, ihn aber beim jugendamt angegeben und bekomme unterhaltsurschuss. Ein recht sie zu sehen hat er zwar, macht er aber nicht weil er sivh dann mit dem jugendamt auseinander setzen müsste.

Du kannst beim jugendamt äußern das du besuche unter aufsicht willst, dann habrn die meisten männer schon kein bock mehr .

Die angabe in der geburtsurkunde hat nix mit dem unterhalt zu tun. Hoffe dir ein wenig helfen zu können

Danke!!
danke!! ich muss mich da wohl noch besser erkundigen. morgen treffe ich mich mit dem um was zu klären. er will sich aber nicht mit mir zu hause treffen und woanders bringe ich den kleinen nicht mit hin... er meinte, dann soll ich alleine kommen zum reden. also von wegen er will sein kind sehen... der will einfach nur was mit mir klären, wahrscheinlich wegen geld. bin ich ja nun mal gespannt was daraus kommt.

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E
ennis_12854066
22.11.11 um 13:19

Lass es
Wenn du jetzt bald eh mit deinem neuen Freund zusammen ziehst bekommst du eh kein Unterhaltsvorschuss
Und wenn der Typ sich eh nich kümmern will (genau wie mein Ex ) dann würd ich es lassen

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B
basile_12551935
09.12.11 um 14:35

...
Du bekommst bis zum 12. Lebenjahr deines Kindes Unterhaltsvorschuß, nach meinem Kenntnisstand(Antrag beim Jugendamt). Den bekommst du auch ohne Angaben vom Vater.
Wenn du ihn angibst hat er Umgangsrecht und den wird er vermutlich dann auch einfordern.
Heut zu tage wird vom Gericht/Jugendamt fast immer entschieden, dass der Vater ein 14 tägiges Umgangsrecht hat von Freitag nachmittag bis Sonntag abend. Ferienaufenthalte, Feiertage usw.. Die Richter entscheiden das auch wenn die Kinder Säuglinge sind. Lies dir mal die Urteile durch.

Selbst wenn dir später auffallen sollte, dass dein ehemaliger Partner nicht in der Lage ist sich um ein neugeborenes Kind zu kümmern oder sogar gewalttätig gegenüber dem Kind ist, wird es vom Jugendamt/Gericht abgetan als Streiterei zwischen ehemaligen Partnern und es wird trotzdem so entschieden.

Wenn du den Vater kennst und nicht angibst machst du dich aber auch unter umständen strafbar, weil du dann deinem Kind den Vater entziehst.

Die Erwähnung von betreuten Umgang ist nett, aber wird nur befristet vom Jugendamt und Gericht gewährt.
Die Rechte der Väter werden in diesem demokratischen Rechtsstatt hoch gehalten, denn wir sind alle gleichberechtigt.

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V
valdis_12329478
09.12.11 um 20:05

Nope
-Du bekommst nicht bis zum 12. Lebensjahr Unterhalt vom Staat.
Es sei denn, das hätte sich ganz aktuell geändert.
Du bekommt HÖCHSTENS bis zum 12. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss (den sich die Stadt dann auch gerne irgendwo zurückholen würde....und ich bin mir nicht sicher, ob Du Dich dann nicht tatsächlich strafbar machen würdest, wenn Du den Vater schliccht verschweigst...was Dir aber wiederum auch erst nachgewiesen werden müsste).

Den Unterhalt fürs Kind (nicht gerade hoch im Gegensatz zu dem, was ein ordentlich arbeitender Erzeuger lt. Düsseldorfer Tabelle zahlen müsste) gibt es für insgesamt 6 oder sieben Jahre, soweit ich mich erinnere; aber eben nicht über das 12. Lebensjahr hinaus.
D.h.: wenn Du nach der Geburt beantragst, ist mit 6 oder 7 Jahren Schluss; wenn man sich erst nach 9 gemeinsamen Jahren mit Kind trennt, der Mann nicht zahlen will, bei Amt Unterhaltsvorschuss beantragt - dann gibt es dieses Geld trotzdem nur bis zum 12 Lebensjahr, und somit insgesamt nur 3 Jahre.

Wie wäre es denn, wenn Du Dich mal anwaltlich beraten lässt?
Die Eintragung eilt ja jetzt nicht um einen Tag; aber ich denke doch, dass es einen Unterschied macht, ob Du den Vater nur eintragen lässt - oder ob Du gleich das volle Programm durchziehst.

Will sagen: durch eine Eintragung teilst Du ja weder Sorge-, noch Aufenthaltsbestimmungs-, Finanzfürsorge- oder Gesundheitsfürsorgerecht, oder?

Ich würde den Typen nicht aus der Nummer raus lassen.
Wer Kinder in die Welt setzt, muss auch dafür geradde stehen.
Auch finanziell.
Und vor allem: auch länger als 6 oder 7 Jahre.

Oder bist Du finanziell auf lange Sicht derart unabhängig, dass die paar Kröten mehr oder weniger letztlich schnuppe sind?
Und was ist mit Deinem Sohn(?) ?
Dem kannste doch auch nicht seinen leiblichen Vater für immer verschweigen, oder?
Und: wenn das wirklich so ein Vollhonk ist....macht der dann seine "Drohungen" überhaupt wahr?
Und inwiefern und wie schnell kann er sowas durchsetzen?
Wie gesagt: versierten Familienrechtler fragen macht hier am meisten Sinn.

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