Hallo
mein Freund hat nachträglich das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Allerdings ohne gerichtliche Hilfe.
Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist es doch so, dass die Mutter nicht mehr das letzte Wort hat und somit nicht mehr sagen kann, dass sie das einfach nicht möchte. Das Familiengericht entscheidet dann, ob ein gemeinsames Sorgerecht praktiziert werden soll. Ihr solltet euch aber mal bei einem Anwalt erkundigen, wie der Fall bei euch genau liegt. Wir hätten auch gerichtlich ganz gute Chancen gehabt. Aber mein Freund hat nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs mit seiner Ex gesprochen. Sie haben sich gemeinsam beim Jugendamt beraten lassen und letztlich hat sie sich dafür entschieden.
Das dein Freund mitentscheiden möchte, kann ich gut verstehen, auch dass die Ex damit Probleme hat, denn dann muss sie ja wirklich alles mit ihm besprechen. Dein Freund sollte das nicht als Druckmittel nutzen wollen, denn dann funktioniert das ganze ja nicht. Wie du ja leider selber mit deinem Exmann mitmachen musst. Vielleicht sollte dein Freund mal mit seiner Ex sprechen und ihr sagen, dass sie das ganze vor Gericht nicht mehr zu entscheiden hat und dass es einfacher wäre für alle Beteiligten außergerichtlich zu beschließen. Wenn etwas vor Gericht läuft, ist es immer schlimmer als ohne Gericht. Das ihr 70 km weit wegzieht, ist vielleicht etwas hinderlich, aber dann muss dein Freund halt wo möglich auch zwischendurch zu seiner Ex fahren, wenn etwas ansteht. Aber das sollte ja machbar sein.
Es ist allerdings nicht so, dass er damit sein Kind auf jeden Fall sieht. Es gibt auch Fälle, in denen das gemeinsame Sorgerecht praktiziert wird und der Vater sein Kind schon Jahre nicht mehr gesehen hat, weil die Ex sich quer gestellt hat. Das Sorgerecht ist getrennt vom Besuchsrecht zu sehen. Missdeeni hat vollkommen recht. Die Ex kann nicht einfach sagen, dass dein Freund das Kind nicht sehen kann. Aber sie macht es, weil dein Freund sich scheinbar nicht zu wehr setzt. Ihr könnt bei solchen Dingen auch zum zuständigen Jugendamt und euch dort einmal beraten lassen.
Der Sohn meines Freundes ist nun 2 Jahre alt und es ist noch nie vorgekommen, dass wir den Kleinen nicht holen durften. Auch wenn es Ärger zwischen meinem Freund und seiner Ex gab, war der Kleine trotzdem bei uns. Mein Freund ist von Anfang an beim Jugendamt gewesen und wir waren auch vor Gericht, aber das hat scheinbar so sehr gefruchtet, dass die Kindsmutter gemerkt hat, dass auch nicht alles geht, was sie sich so vorgestellt hat. Auch wenn sie manchmal damit gedroht hat, mein Freund dürfte ihn nicht abholen, ist es noch nie vorgekommen.
Ich würde euch raten, euch mal beim Jugendamt zu erkundigen, zum einen wegen dem Sorgerecht (warhscheinlich werden die euch zwar sagen, dass es noch etwas dauert, bis es da eine Regelung gibt, aber es ist möglich, das einzuklagen) und auch wegen dem Besuchsrecht. Notfalls würde ich mich auch beim Anwalt erkundigen, vorausgesetzt, die Ex möchte nicht von sich aus, dass die beiden das gemeinsame Sorgerecht praktizieren. Ich würde immer zu erst mit der Kindsmutter sprechen und dann erst anwaltliche Schritte einleiten.
Es ist aber mittlerweile durchaus möglich, nachträglich das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen.
Ich wünsche euch viel Erfolg!