Alle zwei Wochen übers Wochenende
Ein so kleines Kind müsste man eigentlich gar nicht über Nacht woanders zum schlafen geben. Vielleicht mit 2,5 Jahren, oder so. Aber da Du es bereits getan hast, hast du damit den Standard festgelegt. Ein Zurück wird es eher nicht geben. In der Zeit, die der Vater mit dem Kind verbringt, kann er machen, was er will. Er kann auch ins Schwimmbad mit ihm fahren. Du hast da nichts zu bestimmen. Wenn der Vater Sorgerecht einklagt, ist es sehr wahrscheinlich, dass er es auch kriegt. Also steht Dein alleiniges Sorgerecht ohnehin auf tönernen Füßen. Wenn Du Dich ans Jugendamt wendest, musst Du von folgendem ausgehen: das Jugendamt findet es toll, wenn der Vater Interesse am Kind zeigt und es ins Schwimmbad mitnehmen möchte. Das ist allgemein nicht schlecht angesehen. Deswegen gibt es extra Babyschwimmkurse. Das Jugendamt ist in erster Linie kindorientiert, in zweiter Linie vaterorientiert. Als Mutter hat man da schlechte Karten. Ich wäre mit dem Jugendamt sehr vorsichtig. Ich würde überhaupt niemals dorthin gehen, wenn ich nicht gezwungen würde. Da entscheiden plötzlich fremde Menschen über Dein Wohl und Wehe, häufig in einer Form, wie Du es Dir nicht vorstellen kannst. Die teilen nicht Deine Sicht. Wenn Du zum Jugendamt gehst, musst du dir vorher einen Bereicht schreiben zum Thema: ich bin der Vater, jetzt die Geschichte aus meiner Sicht. Dann wirst Du feststellen, er hat hier und da gute Argumente. Und dann schreibst Du dir eine Liste mit Dingen: aus meiner eigenen Sicht. Und erst dann kannst Du Dir überlegen: was sage ich dem Jugendamt wirklich, dass ich den Eindruck mache, mir geht es um mein Kind und das Kind ist in wirklicher Gefahr. Hüte Dich vor dem Jugenamt. Du wirst es nicht mehr los, wenn Du Pech hast und stehst ganz schlecht da als bindungsintolerante Mutter. Löse die Probleme mit Hilfe der Schwiegergroßelter. Die scheinen vernünftig zu sein.