hooda_12167180Okay
dann seid Ihr ja zumindest noch in der Frist drin.
Unterschied zwischen Berufung und Revision.
Die Berufung ist quasi eine zweite Tatsacheninstanz. D.h. hier können noch mal Beweise, Urkunden, Zeugen etc. vorgebracht werden; und das Gericht muss sich die Beweise auch anschauen, diese - sofern sie richtig dargebracht sind - auch berücksichtigen.
(Wie Mamba schon schrieb - hier gibt es Vorgaben, welche Beweise hier nochmal angeführt werden können, manche sind quasi schon verbraucht.)
Die Revision hingegen schaut nur, ob ein Urteil Rechtsfehler hat; also einfach gesagt, ob alle Vorschriften, die ein Gesetz für ein Verfahren aufgestellt hat, eingehalten wurden. Z.B. gibt es Zustellungsfristen, Ladungsfristen, Zeugen müssen belehrt sein, all solcher Kram.
Ohne Wortlaut ist natürlich schwierig, was genaues zu sagen.
Das Urteil solltest Du abwarten, damit man genau sehen kann, welche Beweismittel nochmal tragen, und welche wohl nicht.
Zu den Gerichtskosten - die werden prozentual aufgeteilt.
Wenn Klagesumme 25000 waren, und der Beklagte davon 3500 an Euch zahlen muss; dann ist er mit 14 Prozent (der Klagesumme) unterlegen. Und Ihr seid mit 86 Prozent der Klageforderung unterlagen.
Hinsichtlich des jeweils unterliegenden Teils trägt die betreffende Partei die Kosten.