Im Prinzip hast du Recht, aber....
das ist ein großer Eingriff in dein Privatlleben und es ist aus Daten- und Menschenrechtsgrunden verboten.
Ich wäre dazu bereit....
Verstehe aber auch die Datenschützer die sagen:
Wo fängt die Gefahr an und wo hört sie auf?
Darf man beim geklauten Kaugummi die DNS/Fingerabdruckdatenbank aufrufen?
Bei Vergewaltigung?
Bei Mord/Entführung?
Bei einem Raub ohne Personenschaden?
Das wäre dann eine Grandwanderung und der Missbrauch dieser Daten wäre vorprogrammiert!!!