Seltsam
wundert mich. meines wissens hat rechtlich das eine nichts mit dem anderen zu tun. war zwar noch nie schwanger, aber meines Wissens lauten so die Mutterschutzgesetze...
"Bei einer Entbindung vor dem errechneten Termin verlängert sich die Schutzfrist grundsätzlich um die Anzahl der Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten."
Bei Frühchen und Mehrlingen kriegst noch 4 wochen obendrauf, aber die Tage die du "verloren" hast, kriegst du in jedem Fall.
guck mal hier :
http://www.mittelstand-und-familie.de/xi-490-0-100-0-96-21-de.html
nächstes Mal auf die Hinterbeine stellen !
Manche AGs wissens selbst nicht besser :-)
liebe grüße + schöne kugelzeit,
Jule