luned_12885038Müssen muß man nicht
Hallo,
also uns hat man damals gesagt, dass man den Arbeitgeber rein theoretisch gar nicht vorher informieren muß. Man muß ihm ja auch nicht sagen, wenn man vor hat ein Kind zu zeugen. Ich kenne auch einen Fall, wo das so gewesen ist, aber soweit ich mich erinnern kann, wurde das Arbeitsverhältnis dann auch beendet, da dieses AV sowieso nicht so toll war.
Ich persönlich finde es nur fair, ihn zu informieren. Ich habe es damals schon direkt nach unserer Entscheidung getan und dann hat es noch 2 Jahre gedauert. Da wir aber eine Auslandadoption hatten, konnten wir dann wenigstens noch einige Zeit vorher genaueres sagen. Bei einer Ado in Deutschland kann es ja von jetzt auf gleich sein.
Außerdem stehen einem 3 Jahre Elternzeit in den ersten 7 Lebensjahren des Kindes zu.
Ich hab gerade nochmal in unserem Buch "Handbuch für Adoptiv- und Pflegeeltern" nachgesehen. Dort steht, dass nur in besonderen Ausnahmefällen eine Kündigung möglich ist (Kündigungsschutz).
Liebe Grüße
Rieke