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Hey,
das ist natürlich sehr unangenehm und ich denke, dass ihr über die Kosten vorher hättet sprechen müssen.
Leider ist ein Anwalt meist teurer als die Sache, um die es sich handelt.
Auch wenn dein Anwalt nur zwei Schreiben abgesandt hat, fallen hier nun mal die vollen Gebühren an. Es handelt sich nicht um eine einfache Angelegenheit, bei der nur ein einfaches Schreiben verfasst worden ist.
Leider vertut man sich auch, was dahinter für Arbeit steckt.
Der Gegenstandswert wird im Mietrecht leider berechnet und ist nicht der eigentliche Wert um den es geht. Hier wird der Jahreswert der Monatsmiete genommen, also 12 x X!
Beratungshilfe hätte vorher beantragt werden müssen, genauso die Prozesskostenhilfe.
Es hätte vorher auch ein Pauschalbetrag vereinbart werden können.
Ein Anwalt ist seeehhhhr teuer!
Ich finde es traurig, dass man die Mandanten, wenn sie keine Rechtsschutz haben, nicht vorher aufklärt.
Du kannst es sicher noch einmal prüfen lassen von der Kammer oder sprech doch noch einmal mit dem Anwalt, lass dir erklären, wie die Berechnung erfolgt ist und ob er nicht Nachlass walten lassen kann.
Er wird sicherlich alles so abgerechnet haben, wie es ihm nach dem RVG zusteht.
Für uns Autonormalverbrauchet ist es ne Stange Geld und ich kann deinen Frust verstehen.
Viel Erfolg!