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Auch, wenn man ein P-Konto hat, darf ein bestimmter Betrag, der über den Freibetrag hinausgeht, gepfändet werden.
Zitat:
Automatischer Pfändungsschutz Freibeträge:
Dieser automatische Pfändungsschutz beträgt ab dem 1. Juli 2011 1.028,89 Euro pro Monat (Grundfreibetrag), wenn ein
entsprechendes Guthaben auf dem Konto vorhanden ist. Über Ihr Kontoguthaben bis zur Höhe des Grundfreibetrages
können Sie auch nach der Zustellung von Pfändungen verfügen (z. B. auch durch Überweisungen und Lastschriften)
Der Freibetrag kann natürlich durch z.B. Unterhaltspflichten etc. erhöht werden.
Kindergeld ist pfändungsfrei (Zitat: Pfändungsfrei sind weiterhin das Kindergeld sowie Kinderzuschläge, welche auf das gepfändete P-Konto fließen) und ich würde an Stelle deiner Freundin zur Bank gehen und denen den Kindergeldbescheid mitbringen. Die dürfen das Geld dann wieder zurückholen. Normalerweise dürfte sie auch VOR der Umwandlung in ein P-Konto 14 Tage das Kindergeld abheben!
Ein (aber nur eines!) P-Konto steht jedem Bürger zu und muss nicht erst von einem Insolvenzverwalter o.ä. genehmigt werden. Man kann die Umwandlung auch für ein bereits gepfändetes Konto beantragen, nur die Umwandlung dauert eben ein paar Tage und wahrscheinlich sind sich die Umwandlung mit der Abbuchung irgendwie in die Quere gekommen.
Ich würde einfach mal mit dem Kindergeldbescheid und Geburtsurkunde in der Bankfiliale vorbeischauen.
LG