Nein,
es ist egal ob du was schriftliches hast oder nicht.
selbst wenn du einen befristeten arbeitsvertrag hast und nicht weißt ob der verlängert wird, MUSS man sich vorsorglich arbeitssuchend melden.
es geht um das arbeitsSUCHEND...nicht ums arbeitslos melden. - und das SUCHEND kann man telefonisch machen, daraufhin MUSS man eben aber auch persönlich da auftauchen.
wie gesagt. arbeitslos kannst du dich sogar erst melden, wenn du nicht mehr arbeitest.
aber arbeitsSUCHEND auf jeden fall 3 monate vorher.
und du sagst ja, dass du schon vorher davon wusstest, dass du nicht weiterbeschäftigt wirst.
ich hatte den gleichen fall und wusste bis zum schluss nicht ob mein vertrag verlängert wird.
habe dann aber trotzdem 3 monate vorher angerufen und das war auf jeden fall auch richtig so.