Anzeige

Forum / Mein Baby

Was kaum eine werdende Zweitmami weiß...

Letzte Nachricht: 11. Januar 2017 um 13:17
S
siwan_12144512
05.06.13 um 22:56

...und einem natürlich auch nicht erzählt wird, habe ich gestern zufällig erfahren und möchte werdende Zweitmamis teilhaben lassen!!!

Mit Geburt des zweiten Kindes kann man gemäß Paragraph 16 BEEG die bestehende Eltern(teil)zeit vorzeitig beenden und mit Beginn des Mutterschutzes zu einer vollen Stelle zurück kehren. Bedeutet volles Gehalt im Mutterschutz, obwohl man vorher in Elternzeit garnicht oder in Elterteilzeit 15-30 Stunden gearbeitet hat...
und teilweise wird danach ja auch das nächste Elterngeld berechnet!

Also die Damen...beantragen!!!

Mehr lesen

T
tzufit_12675656
05.06.13 um 23:04

Aber das geht doch sicher nur wenn der Arbeitgeber da mitmacht,
oder versteh ich das irgendwie falsch?


Gefällt mir

S
siwan_12144512
05.06.13 um 23:05
In Antwort auf tzufit_12675656

Aber das geht doch sicher nur wenn der Arbeitgeber da mitmacht,
oder versteh ich das irgendwie falsch?


Nee,
das steht dir gesetzlich zu...

1 -Gefällt mir

S
silke_12893529
06.06.13 um 7:06

Und
Was genau muss ich da machen?

Gefällt mir

Anzeige
S
siwan_12144512
06.06.13 um 10:13

Und...
wie hast du davon erfahren?

Gefällt mir

S
siwan_12144512
06.06.13 um 10:14
In Antwort auf silke_12893529

Und
Was genau muss ich da machen?

Einen Antrag
bei deinem Arbeitgeber stellen!

Gefällt mir

S
siwan_12144512
06.06.13 um 10:16

Hab
auch nur diesen Paragraphen gegoogelt und lese es dort auch nicht wirklich raus. Habe aber bei unserer Verwaltung angerufen und dort wurde es mir bestätigt!

Gefällt mir

Anzeige
S
siwan_12144512
06.06.13 um 10:21

Wann beginnt
der Mutterschutz?

Ich habe beantragt, dass ich auf Grund der Geburt meines nächsten Kindes die elternzeit nach p.16 Beeg mit beginn des mutterschutzes am .... vorzeitig beende und zu einer Vollzeitstelle zurück kehre.

Für die 14 Wochen mutterschutz erhält man dann wieder volles Gehalt.

Gefällt mir

S
siwan_12144512
06.06.13 um 10:22

Puh,
dass weiß ich nicht sicher, denke aber dann geht es nicht.

Gefällt mir

Anzeige
S
siwan_12144512
06.06.13 um 10:24

Hoffe,
meine anderen Antworten konnten dir helfen.

Gefällt mir

Z
zoe_12717597
06.06.13 um 10:33

Huhu
Das stimmt, das lohnt sich richtig. Habe ich auch gemacht.

Anbei ein link dazu:

http://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/vorzeitiges-ende-der-elternzeit-bei-neuer-schwangerschaft_240_156784.html

Ihr müsst bei eurem Arbeitgeber schriftlich die Elternzeit unterbrechen. Das ganze sozusagen zum Einsetzen der Mutterschutzfrist. (Bitte rechtzeitig, mindestens 3-4 Wochen vor Beginn des Muschu). Zusammen mit der Bestätigung vom AG und diesem Zettel vom FA, zu wann der ET ist, habe ich dann das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragt. Wenn die Mutterschutzfrist vom Kleinen dann um ist, gehe ich ganz normal in Elternzeit. Die restliche Elternzeit vom Erstgeborenen kann ich hinten auch noch dranhängen.

Achja, als ich meinem AG geschrieben habe, hatte ich den o.a. Artikel mit beigelegt, damit er weiß, dass ich noch Geld von ihm bekomme. Der hatte davon nämlich noch nie gehört, es ist auch ganz neu. Das Gesetz ist erst im Dezember 2012 oder so in Kraft getreten.

VG

Gefällt mir

Anzeige
S
silke_12893529
06.06.13 um 10:34


Das hört sich einfach zu gut an,um wahr zu sein.
Ich war vor einigen Wochen bei profamilia um mich beraten zu lassen,wie es finanziell so abläuft und aussieht,wenn wir noch ein Kind bekommen sollten und der hat keinen Ton davon gesagt.

Gefällt mir

Z
zoe_12717597
06.06.13 um 10:47

Wichtig ist
Die Elternzeit zu Beginn der Mutterschutzfrist zu beenden/pausieren, also 6 Wochen vor dem ET.

Ob es sich auf das Elterngeld auswirkt, weiß ich nicht. Man bekommt aber den gesetzlichen Mindestsatz, also 300 Euro, auf jeden Fall. Falls es sich aufs Elterngeld auswirkt, dann doch auch nur positiv, weil man quasi wieder Gehalt bekommen hat und das Elterngeld ein bisschen höher ausfallen müsste.

Gefällt mir

Anzeige
S
siwan_12144512
06.06.13 um 10:51

Doch oder?
Es werden ja die zwölf Monate vor Geburt angerechnet und da sind doch die sechs Wochen mutterschutz inbegriffen.

Gefällt mir

S
siwan_12144512
06.06.13 um 11:05

Mmmhhhh...
ich denke, dass es explizit mit der Geburt des zweiten Kindes zu tun haben muss.
Wenn man in dieser Schwangerschaft dann ein bv hat, sollte es gehen. Weiß es leider nicht genau...könnte aber schon sein!

Gefällt mir

Anzeige
T
tzufit_12675656
06.06.13 um 12:08

Ich glaube beim elterngeld wird
Der mutterschutz nicht berücksichtigt.
Also die 12 Monate zaehlen doch ab mutterschutzbeginn rückwirkend, oder?


LG

Gefällt mir

A
aniks_12239793
06.06.13 um 12:16

Sorry Mädels
Mich würde es betreffen

Bin in Eltern Teilzeit bis Nov im dez zweites baby

Vor der ersten ss habe ich vollzeit gearbeitet

Was habe ich jetzt für Möglichkeiten?

Gefällt mir

Anzeige
Z
zoe_12717597
06.06.13 um 12:27
In Antwort auf aniks_12239793

Sorry Mädels
Mich würde es betreffen

Bin in Eltern Teilzeit bis Nov im dez zweites baby

Vor der ersten ss habe ich vollzeit gearbeitet

Was habe ich jetzt für Möglichkeiten?

Hallo
Guck mal weiter unten, da habe ich einen Link eingefügt und kurz beschrieben wie ich es beantragt habe. Falls du noch mehr Fragen hast, dann raus damit

Gefällt mir

M
malou_11988710
06.06.13 um 13:17

Hey
Ich verstehe das nicht so ganz.
Es handelt sich dann also um 2 Monate Gehalt?
Und man muss die Elternzeit vor dem MuSchu beenden?
Dann ist man aber doch verpflichtet arbeiten zu gehen bis der MuSchu beginnt?! Oder schreibt man das Datum vom Beginn des MuSchu in das schreiben wenn man die Elternzeit beendet/pausiert?

Wo beantragt man das dann?
Der AG bekommt das schreiben und die Krankenkasse auch?

Wäre nett wenn jemand das wirrwarr in meinem kopf lösen kann
Ich hab bis April 2014 Elternzeit, und mein ET ist 11.01.14.
MuSchu beginn 30.11.13...

Lg

Gefällt mir

Anzeige
Z
zoe_12717597
06.06.13 um 14:10

Wieso sollte man seinen Arbeitgeber verärgern
Man fordert doch nur das ein, was einem zusteht. Man bekommt 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse an Mutterschaftsgeld + den Zuschuss von dem Arbeitgeber. Bei mir sind es mehr als 13 Euro, das richtet sich nämlich nach dem letzten Nettogehalt.

Mein Arbeitgeber war sogar froh und dankbar darüber, dass ich ihm davon erzählt hatte bzw. ihn aufgeklärt hatte. Ich war nämlich der erste Fall bei uns.

Ich habe eine Freundin, die arbeitet in der Personalabteilung einer großen Firma und dort informieren die inzwischen von sich aus, alle Schwangeren in Elternzeit über diese neue Möglichkeit.

Gefällt mir

G
gretta_12728084
06.06.13 um 14:14

Der
ag bekommt das geld von der kk wieder!

Ist ja dasselbe voegehen wie beim "normalen"mutterschutz.

Musste das meinem ag allerdings auch erst verklickern,war bei uns in der firma auch die erste die von der ez direkt wieder in den mutterschutz gegangen ist

Gefällt mir

Anzeige
G
gretta_12728084
06.06.13 um 14:18

Ich s heissere mal kurz klug
Ruft bei der zustaendigen elterngeldstelle an!
Die koennen euch am besten weiterhelfen.die haben mir damals auch diesen tip gegeben,ansonsten waer mir naemlich auch die kohle floeten gegangen.
Lg

Gefällt mir

S
siwan_12144512
06.06.13 um 14:30

Arbeitgeber verärgern...
mhhhhh...ich bin mit eine der ersten die das bei meinem Arbeitgeber macht. Ich bin aber Beamtin und beim land 'angestellt', somit habe ich keinen direkten Chef, der sich auf den schlips getreten fühlt, weil er für mich in die Tasche greifen muss.
Allerdings blockiere ich eine volle stelle, solange ich im mutterschutz bin...aber sorry, ich lasse mir dich nicht über 3000 Euro durch die Lappen gehen, wenn es mir gesetzlich zu steht!

Gefällt mir

Anzeige
L
lela_12725663
06.06.13 um 20:46


Ich liebe Dich!!!

Du hast mir eben einige Tausender in die Tasche gelegt, werde das gleich beantragen wenn ich meiner Dienststelle die SS mitteile

Gefällt mir

M
mde_12078391
06.06.13 um 21:21

Aber mein AG
muss einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit doch zu stimmen, oder nicht? Was wenn er es ablehnt?

Gefällt mir

Anzeige
Z
zoe_12717597
06.06.13 um 21:35
In Antwort auf mde_12078391

Aber mein AG
muss einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit doch zu stimmen, oder nicht? Was wenn er es ablehnt?

Nein
Im Falle einer erneuten Schwangerschaft muss er zustimmen. Habe ich bei meinen Recherchen zu dem Thema auch irgendwo gelesen.

Gefällt mir

Kannst du deine Antwort nicht finden?

S
siwan_12144512
07.06.13 um 0:36

Schön,
dass man es scheinbar doch noch so einfach erfahren kann

Gefällt mir

Anzeige
S
siwan_12144512
07.06.13 um 0:37
In Antwort auf lela_12725663


Ich liebe Dich!!!

Du hast mir eben einige Tausender in die Tasche gelegt, werde das gleich beantragen wenn ich meiner Dienststelle die SS mitteile


Brauchst du meine Kontonummer

Gefällt mir

G
gretta_12728084
11.07.13 um 23:10

Laut
Elterngeldstelle geht die zeit nicht verloren und mein ag hats mir auch erlaubt

Gefällt mir

Anzeige
S
silke_12893529
13.07.13 um 8:13

Warum hat
Sich das dann erledigt?

Gefällt mir

T
tzufit_12675656
13.07.13 um 8:55

Sorry noch eine frage...
Ist das nicht irgendwie "dreist" dem Arbeitgeber gegenüber?
Habt ihr da kein schlechtes gewissen?

LG

Gefällt mir

Anzeige
G
gretta_12728084
13.07.13 um 9:20
In Antwort auf tzufit_12675656

Sorry noch eine frage...
Ist das nicht irgendwie "dreist" dem Arbeitgeber gegenüber?
Habt ihr da kein schlechtes gewissen?

LG

Warum
Denn dreist?
Es entstehen dem ag ja keine kosten bezuegl des mutterschutzes und den arbeitsausfall in der elternzeit...tja ganz ehrlich ..dann darf er keine frauen im gebaerfaehigen alter einstellen

Gefällt mir

S
silke_12893529
13.07.13 um 9:26
In Antwort auf tzufit_12675656

Sorry noch eine frage...
Ist das nicht irgendwie "dreist" dem Arbeitgeber gegenüber?
Habt ihr da kein schlechtes gewissen?

LG

Nein,
Kein Stück!

Gefällt mir

Anzeige
T
tzufit_12675656
13.07.13 um 9:39
In Antwort auf gretta_12728084

Warum
Denn dreist?
Es entstehen dem ag ja keine kosten bezuegl des mutterschutzes und den arbeitsausfall in der elternzeit...tja ganz ehrlich ..dann darf er keine frauen im gebaerfaehigen alter einstellen

Entstehen dem ag keine kosten???
Er muss doch das Mutterschaftsgeld zahlen... Oder seh ich da was falsch???


LG

Gefällt mir

G
gretta_12728084
13.07.13 um 10:01
In Antwort auf tzufit_12675656

Entstehen dem ag keine kosten???
Er muss doch das Mutterschaftsgeld zahlen... Oder seh ich da was falsch???


LG

Er
Schiesst es nur vor.durch die umlage zwei(?) kann er sich das geld von der kk wieder holen.
Deswegen lass dir bloss kein schlechtes gewissen machen.aber lass dich doch am besten von deiner elterngeldstelle und kk beraten die erklaeren das superausfuehrlich und besser verstaendlich
lg

Gefällt mir

Anzeige
S
silke_12893529
13.07.13 um 19:51

Ich habe
Nämlich auch ein bv.aber geht das nicht bis zum Mutterschutz?ich weiß es jetzt ehrlich gesagt nicht mehr

Gefällt mir

P
peggy_12568586
18.07.13 um 8:14

Guten morgen zusammen,
Ich hab mit meinem ag gesprochen, ich komm mit ihm super aus! Er hat gleich gemeint, dass es doch eine super sache für mich ist und dass er sich schlau macht!
So, er sagt, ich kann das geld bei der krankenkasse beantragen (13/tag) und die diffferenz zu meinem ehemaligen nettogehalt bekomme ich von ihm leider nicht, da für die berechnung dieses betrages die letzten 3 monate vor dem mutterschutz herangezogen werden und die war ich ja in emternzeit und hab kein gehalt bezogen...
Wisst ihr ob das so stimmt mit den 3 monaten???
Lg
Nantin mit leo 14 monate und minime 16 ssw

Gefällt mir

Anzeige
Z
zoe_12717597
18.07.13 um 9:04
In Antwort auf peggy_12568586

Guten morgen zusammen,
Ich hab mit meinem ag gesprochen, ich komm mit ihm super aus! Er hat gleich gemeint, dass es doch eine super sache für mich ist und dass er sich schlau macht!
So, er sagt, ich kann das geld bei der krankenkasse beantragen (13/tag) und die diffferenz zu meinem ehemaligen nettogehalt bekomme ich von ihm leider nicht, da für die berechnung dieses betrages die letzten 3 monate vor dem mutterschutz herangezogen werden und die war ich ja in emternzeit und hab kein gehalt bezogen...
Wisst ihr ob das so stimmt mit den 3 monaten???
Lg
Nantin mit leo 14 monate und minime 16 ssw

Hallo Nantin
Das stimmt nicht, ich bin jetzt auch gerade wie hier beschrieben in Mutterschutz mit dem Zweiten und bekomme den Lohnausgleich von meinem AG. Irgendwo am Anfang dieses Threads habe ich mal einen Link gepostet zum Thema Lohnausgleich vom AG. Der steht dir auf jeden Fall zu. Kannst ja mal ziemlich zu Anfang mal schauen. Ansonsten gib mir Bescheid und ich suche den nachher raus, bin jetzt nur per Handy online.

LG

Gefällt mir

L
love_12823999
18.07.13 um 9:22

Und direkt ankündigen
dass man ggf. übrige Elternzeit hinten anhängen wollen würde ... das ist jetzt bei mir das problem

Gefällt mir

Anzeige
P
peggy_12568586
19.07.13 um 0:15

Danke
Ich hatte meinem Chef das schon mitgegeben, aber er ist der Meinung, dass ich drei monate vor Mutterschutz nicht gearbeitet habe und so keinen Anspruch auf den Zuschuss habe (so sein Steuerberater...) hab jetzt nochmal ein paar Internetseiten entdeckt und ihm geschickt....

Gefällt mir

A
aniks_12239793
26.08.13 um 14:15

Ich habe mit meiner firma gesprochen
da ich drei Monate vor erneuter elternzeit auch Teilzeit war/bin (habe bv) bekmme ich nur teilzeitgehalt.

stimmt das wirklich?

Gefällt mir

Anzeige
Z
zoe_12717597
16.10.13 um 8:09

Hallo
Du MUSST deine Elternzeit sogar vorher unterbrechen, also vor dem Mterschutz. Und das jetzt schon schriftlich mit Beginn zum Mutterschutz. Ich nehme das nich fehlende halbe Jahr vom Großen, nach der Elternzeit vom Kleinen aber das sprichst du am Besten mit deinem AG ab. Und ja, du bekommst auf jeden Fall Geld von der Krankenkasse und den Lohnausgleich vom AG und danach den Mindestsatz Elterngeld, also 300 Euro + 75 Euro weil dein erstes Kind noch keine 3 Jahre alt ist.

LG

Gefällt mir

T
tessie_12298526
16.10.13 um 11:06


das war ein Geund, warum wir uns so zeitig für das zweite Kind entschieden haben. lediglich 4 Monate zählen als "400 Mindestbetrag" und die anderen 8 monate wirden aus meinem Gehalt vor der ersten Kind genommen!

Gefällt mir

Anzeige
M
masego_11885529
18.10.13 um 13:13

Huhu
ich bräuchte zu diesem Thema auch mal euere Hilfe

Ich bin durch diesen Theard erst auf dieses Thema gekommen und war total froh als ich das gelesen habe, denn dass würde uns im Moment finaziell ziemlich gut tun.
Zu meiner Situation:
Am 5.6.2012 kam meine Tochter zur Welt und ich habe damals 2 Jahre Elternzeit beantragt (also bis 5.6.2014).
Jetzt bin ich wieder schwanger, ET ist der 16.2.2014, Mutterschutz beginnt am 5.1.2014.
So nun war ich letzte Woche bei meinem AG um ihm das mit dem Mutterschaftsgeld zu erzählen. Jetzt meinte aber die Personalleiterin sie wüsste da überhaupt nicht bescheid und könnte sich das auch nicht vorstellen, da ich ja nicht gearbeitet habe. Dann meinte sie, ich soll meine Krankenkasse mal fragen, die müssten ja über sowas Bescheid wissen und dann nochmal vorbeikommen.
Jetzt war ich gestern bei der Krankenkasse (AOK) und habe das dann so geschildern und da meinte man, ja das stimmt man bekommt Mutterschaftsgeld ABER nur die 13 am Tag von der Krankenkasse, NICHT den Zuschuss vom Arbeitgeber. Sie weißt dass das schon seit 10 Jahren so ist und sie wüsste auch nicht was es da anderes gäbe.

So was mache ich denn jetzt. Ich hab mich auch im Internet darüber belesen und es ist ja wirklich so wie ihr schreibt aber wenn weder AG noch KK Bescheid wissen kann ich da ja nix machen oder??
Hat jemand noch eine Idee was ich machen könnte.

Ich danke euch schon mal im Voraus??

LG

Gefällt mir

Z
zoe_12717597
18.10.13 um 15:02
In Antwort auf masego_11885529

Huhu
ich bräuchte zu diesem Thema auch mal euere Hilfe

Ich bin durch diesen Theard erst auf dieses Thema gekommen und war total froh als ich das gelesen habe, denn dass würde uns im Moment finaziell ziemlich gut tun.
Zu meiner Situation:
Am 5.6.2012 kam meine Tochter zur Welt und ich habe damals 2 Jahre Elternzeit beantragt (also bis 5.6.2014).
Jetzt bin ich wieder schwanger, ET ist der 16.2.2014, Mutterschutz beginnt am 5.1.2014.
So nun war ich letzte Woche bei meinem AG um ihm das mit dem Mutterschaftsgeld zu erzählen. Jetzt meinte aber die Personalleiterin sie wüsste da überhaupt nicht bescheid und könnte sich das auch nicht vorstellen, da ich ja nicht gearbeitet habe. Dann meinte sie, ich soll meine Krankenkasse mal fragen, die müssten ja über sowas Bescheid wissen und dann nochmal vorbeikommen.
Jetzt war ich gestern bei der Krankenkasse (AOK) und habe das dann so geschildern und da meinte man, ja das stimmt man bekommt Mutterschaftsgeld ABER nur die 13 am Tag von der Krankenkasse, NICHT den Zuschuss vom Arbeitgeber. Sie weißt dass das schon seit 10 Jahren so ist und sie wüsste auch nicht was es da anderes gäbe.

So was mache ich denn jetzt. Ich hab mich auch im Internet darüber belesen und es ist ja wirklich so wie ihr schreibt aber wenn weder AG noch KK Bescheid wissen kann ich da ja nix machen oder??
Hat jemand noch eine Idee was ich machen könnte.

Ich danke euch schon mal im Voraus??

LG

Huhu
Das ganze mit dem Arbeitgeberzuschuss ist relativ neu, kann sein das eure Personalchefin es noch nicht kennt. Ich glaube seit Dezember 2012 gibts das. Ich habe hier ganz am Anfang in dem Thread dazu zwei Links gepostet. Da sind auch die Gesetzestexte zu angeführt. Schau doch mal, wenn du es nicht findest, dann gib mir kurz Bescheid und ich schicke es dir abends nochmal zu. Jetzt bin ich gerade unterwegs

LG

Gefällt mir

Anzeige
M
malou_11988710
18.10.13 um 16:32

Die 13 Euro pro Tag
Sind doch das Mutterschaftsgeld

Gefällt mir

M
masego_11885529
18.10.13 um 16:43
In Antwort auf malou_11988710

Die 13 Euro pro Tag
Sind doch das Mutterschaftsgeld

Huhu
ja ja schon das ist auch mutterschaftsgeld aber die TE schreibt ja, dass man volles gehalt bekommt also auch den zuschuss vom AG. und für die 13 braucht man lt. meiner KK auch die elternzeit nicht beenden. hmm ich such mor heute anend mal diese links raus und dann achau ich mal.
danke euch schon mal für die antworten

Gefällt mir

Anzeige
Z
zoe_12717597
18.10.13 um 17:56

Habe den Link eben gefunden
http://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/vorzeitiges-ende-der-elternzeit-bei-neuer-schwangerschaft_240_156784.html

Gefällt mir

Z
zoe_12717597
18.10.13 um 19:29

Soweit ich weiß
Kann sich der Arbeitgeber das Geld wiederholen. Meine Freundin arbeitet in der Personalabteilung und sie meinte zu mir damals, dass die Chefs die letzten sind, die selbst auf so eine Summe verzichten würden. Schließlich steht einem das Geld zu. Die Chefs haben selbst was davon, nach der Elternzeit motivierte Mitarbeiter

Gefällt mir

Anzeige
E
eshe_12051506
18.10.13 um 22:41
In Antwort auf masego_11885529

Huhu
ja ja schon das ist auch mutterschaftsgeld aber die TE schreibt ja, dass man volles gehalt bekommt also auch den zuschuss vom AG. und für die 13 braucht man lt. meiner KK auch die elternzeit nicht beenden. hmm ich such mor heute anend mal diese links raus und dann achau ich mal.
danke euch schon mal für die antworten

Hallo
also habe jetzt nur kurz obrigen Text gelesen, bei mir war es so, das mir unsere Personalabteilung im Februar mitteilte, das mir kein Mutterschaftsgeld o.ä. zusteht. Dann habe ich diesen Thread gefunden und mir auch den Text ausgedruckt. Das habe ich dann bei meinem Arbeitgeber abgegeben und gleich einen Zettel dabei, das ich meine Elternzeit unterbreche. Und ich kriege momentan das Mutterschaftsgeld + den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Und das für 3 1/2 Monate. das sind bei mir über 4000 Euro. Ich bin froh das die TE dieses damals gepostet hat. Sonst hätte ich davon nicht gewusst und mir wäre das Geld durch die Lappen gegangen. Die Personalabteilung hat das auch direkt akzeptiert, weil ich den Gesetzestext direkt mitgegeben habe

Gefällt mir

Diskussionen dieses Nutzers
Anzeige