Also
u 25 bedeutet, das du wenn du unter 25 bist und keine ausbildung hast und du Arbeitslosengeld 2 beantragen willst, du nicht zu hause ausziehen darfst. Da du aber ein kind hast, darfst du das, wenn du beim Amt bescheid sagst!
Wenn jemand nicht verheiratet ist kein kind hat und sein eigenens geld verdient, darf er zu hause auziehen! Außer er ist in der Ausbildung und bezieht noch irgendwelche leistungen (bab, oder alg 2), dann muss er auch nachfragen.
lg, nancy und samuel heute 5 wochen alt